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COC Zertifikat
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Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten Homologierung und Registrierung unterliegen.
COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das
Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das
Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines
Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen
Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des
COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union
(Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC
kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine
Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel
für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder
anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine
EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso
nicht für die umgerüsteten Fahrzeuge erstellen. Die Zertifikate COC
kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge
erstellen.
Geschichte und
Legislative
Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen werden
durch die Richtlinie über den einheitlichen Innenmarkt der
Europäischen Union („EC-92“) und über die Typengenehmigung
geregelt. Der einheitliche Innenmarkt der Europäischen Union wurde
offiziell zum 1. Januar 1993 geöffnet. Das Ziel des Teiles „EG-92“
ist die Bemühung, die technischen Hindernisse des freien
Warenverkehrs im Rahmen der Europäischen Union zu beseitigen.
Dieses Programm hatte im Bereich der Automobilindustrie den größten
Einfluss auf die Standardisierung der Normen. Die Kommission der
Europäischen Union bemüht sich um die Harmonisierung der Normen im
Bereich der Automobilindustrie, Technik und des Umweltschutzes in
den Mitgliedstaaten. Die Legislative der Europäischen Union
betrifft die Geräuschbelastung und Schadstoffemissionen wie auch
die Sicherheit. Noch dazu reduziert die Richtlinie der Europäischen
Union über die Typengenehmigung (Richtlinie des Rates der
Europäischen Kommission 92/53) den Bedarf der innenstaatlichen
Anforderungen der Typengenehmigung, und zwar durch die Einführung
des einheitlichen Systems der Regeln für die Fahrzeuge und ihre
Komponenten im Rahmen der ganzen Europäischen Union. Das Ziel
dieser Richtlinie ist die Festlegung der Vorgangsweise bei der
Typengenehmigung der Fahrzeuge, der einzelnen technischen Elemente
(das heißt Anhängefahrzeuge) und der
Komponenten.
Sie erleichtert die Dokumentation, bestimmt die
Nummer der Typengenehmigung der einzelnen technischen Einheiten mit
den EWG - Übereinstimmungsbescheinigungen und definiert die
Fahrzeuge, die einzelnen technischen Einheiten und Komponenten. Die
Konformitätszertifikate in der Form, in der sie in der Anlage IX
der Richtlinie 92/53 angeführt sind, sind bei der Inbetriebnahme
des Fahrzeuges erforderlich. Was der Genehmigung der Komponenten
betrifft, ist als Äquivalent des Zertifikates, das laut der
vergleichbaren Legislative der Europäischen Union erstellt wurde,
die Bescheinigung gültig, die laut der entsprechenden Vorschriften
UN der Ökonomischen Kommission für das Europa (UNECE) erstellt
wurde. Im März 1992 hat der Rat der Europäischen Union offiziell
einige restliche Vorschriften genehmigt, die Komponenten betreffen
und die für die Kompletisierung der gesamten Legislative für die
Zertifizierung notwendig sind, und zwar so, dass diese Legislative
im vollen Ausmaß in der Praxis für die Benutzer der Fahrzeuge
anzuwenden ist. Im Juni 1992 haben die Vertreter der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Legislative der
Europäischen Union über die Schaffung des einheitlichen Systems für
die Genehmigung der PKW genehmigt, was die sicherheitsbezogenen und
sonstigen Parameter betrifft. Diese Vorschriften haben das System
der Typengenehmigung der Europäischen Union eingeführt, das zwölf
innerstaatliche Systeme ersetzt hat, die in einzelnen
Mitgliedstaaten gültig waren. Im Jahr 1996 ist das System der
Typengenehmigung verbindlich geworden.
Die Fahrzeuge, die durch das System der
Typengenehmigung der Europäischen Union abgestimmt wurden, sind
frei im Rahmen der gesamten Europäischen Gemeinschaft handelbar.
Deshalb erfordert das Fahrzeug die Typengenehmigung nur im einen
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und diese ist dann in
allen anderen Mitgliedstaaten gültig. Damit die Waren die
Typengenehmigung erwerben können, müssen sie entweder zu einer
Testanlage transportiert werden oder es existiert die Möglichkeit,
dass die Hersteller eigene fixe Zertifizierungsanlagen im Rahmen
ihrer Betriebe einführen.

