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Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt die
Gesellschaft EuroCoc, spol. s r.o., aus, mit Sitz Aupark Tower,
Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slowakische Republik,
Ident.-Nr.: 36 804 339, UID-Nr.: SK2022416968, eine im
Handelsregister des Bezirksgerichtes Bratislava I. Bratislava
I, Abteil: Sro, Einlage Nr.: 46925/B, eingetragene
Gesellschaft.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden „Geschäftsbedingungen") beziehen sich
auf die Beziehungen zwischen der Gesellschaft EuroCoc, spol. s
r.o., und dem Kunden der Gesellschaft, die sich aus dem Vertrag
über die Vermittlung des COC-Zertifikats
(Übereinstimmungsbescheinigung) ergeben und aufgrund dessen sich
die Gesellschaft EuroCoc, spol. s r.o. als Auftragnehmer (im
Folgenden „Auftragnehmer“) verpflichtet, ihrem
Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) das
COC-Zertifikat zu besorgen und zu liefern. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt zu
bezahlen (im Folgenden „Vertrag über die Vermittlung des
COC-Zertifikats“).
1.3 Gegenstand des Vertrags über die Vermittlung
einer Übereinstimmungsbescheinigung ist die Vermittlung einer
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für ein importiertes Fahrzeug
gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 725/2004 Coll. zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu
führen und gemäß der Abänderungen einiger Gesetze, die entsprechend
geändert wurden. Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist ein
Dokument, dass von dem Hersteller herausgegeben wird und mit dem
bestätigt wird, dass der hergestellte Fahrzeugtyp alle technischen
Voraussetzungen erfüllt, die für die Typenzulassung in der
Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben sind (im
Folgenden
„COC-Zertifikat“).
1.4 Ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kein besonderer
Vertrag über die Vermittlung des COC-Zertifikats in der
schriftlichen Form abgeschlossen, wird der Vertrag durch die
Vermittlung des COC-Zertifikats mittels des Systems des
elektronischen Handels über die Webseite www.eurococ.eu (im Folgenden
„Webseite") abgeschlossen, das ausführlicher in
Artikel II dieser Geschäftsbedingungen beschrieben
ist.www.eurococ.eu) des Auftragnehmers
registriert hat und für welchen aufgrund der Registrierung ein
persönliches Konto eingerichtet und zugeteilt worden
ist,
1.5
Diese
Geschäftsbedingungen begrenzen und präzisieren näher die sich aus
dem Vertrag über die Vermittlung des COC-Zertifikats ergebenden
Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers und
sie bilden in ihrer aktuellen Fassung einen untrennbaren
Bestandteil des Vertrags über die Vermittlung des COC-Zertifikats
und sind für die beiden Vertragsparteien
verbindlich.
1.6 Der
Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die nach
eigener Autorisierung einen elektronischen Auftrag zur Lieferung
des COC-Zertifikats, bearbeitet durch das System der Webseite,
abgesendet hat. Der Auftraggeber ist
1.6.2
ein
nicht registrierter Kunde – jeder Kunde, der kein registrierter
Kunde ist,
1.6.3
ein
ständiger Kunde – ein Kunde, welchem aufgrund seiner Aufträge zur
Besorgung des COC-Zertifikats mindestens 10 COC-Zertifikate
geliefert worden sind und dem der Status eines ständigen Kunden
durch den Provider zugewiesen wurde.
II. ELEKTRONISCHER
AUFTRAG
2.1 Unter dem elektronischen Auftrag wird Folgendes
verstanden: Das abgeschickte, durch das System der Webseite
bearbeitete elektronische Formular mit Informationen über den
Auftraggeber und mit der Spezifikation des Fahrzeugs, zu welchem
das COC-Zertifikat besorgt werden soll (im Folgenden
„elektronischer Auftrag“). Die Bestätigung des
elektronischen Auftrags im letzten Schritt gilt als bindender
Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrags, eine
Übereinstimmungsbescheinigung zu
beschaffen.
2.2 Der
Auftraggeber bestätigt mit der Absendung des elektronischen
Auftrags, dass er mit der elektronischen Form der Kommunikation
völlig einverstanden ist und diese anerkennt, vor allem, dass die
Kommunikation mittels der elektronischen Post und des
Internetnetzes gültig und verbindlich für die beiden
Vertragsparteien ist.
2.3 Jeder elektronische Auftrag muss
beinhalten:
a)
den Vor-
und Familiennamen oder den Geschäftsnamen des Auftraggebers, die
E-Mail-Adresse, die Adresse des Dauerwohnsitzes oder des
vorübergehenden Sitzes, eventuell die Zustelladresse, falls diese
mit der Adresse des Dauerwohnsitzes oder des vorübergehenden Sitzes
nicht identisch ist, die Telefonnummer, Rechnungsangaben sowie die
UID-Nummer im Falle einer juristischen Person – eines
USt.-Zahlers;
b)
den
Fahrzeugtyp, die Fahrzeugmarke, das Land der ersten Zulassung, die
Fahrzeugnummer (im Folgenden „VIN-Nummer des
Fahrzeugs“) und das Jahr der ersten
Zulassung;
c)
falls
bzgl. einer konkreten Marke angeführt, muss der elektronische
Auftrag auch andere Angaben beinhalten (Nummer der
Typengenehmigung, Farbe des Fahrzeugs) bzw. Dokumente betreffend
des Auftragsgegenstands (Kopie des Typenscheines, Kopie des
Kaufvertrags, Kopie des Personalausweises des Auftraggebers,
Ablichtung des Genehmigungsschildes).
2.4 Ein
elektronischer Auftrag, welcher nicht alle die in Punkt 2.3 dieses
Artikels angeführten Angaben beinhaltet, wird nicht als bindender
Antrag auf einen Vertragsabschluss berücksichtigt. In einem solchen
Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur die Gründe
mitteilen, aus welchen sein elektronischer Auftrag nicht akzeptiert
wurde.
2.5 Aufgrund des elektronischen Auftrags kommt es zum
Abschluss des Vertrags über die Vermittlung des COC-Zertifikats
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wie
folgt:
2.5.1
Ist
der Auftraggeber ein registrierter oder nicht registrierter Kunde,
bearbeitet der Auftragnehmer den elektronischen Auftrag des
Auftraggebers. Der Abschluss des Vertrags über die Vermittlung des
COC-Zertifikats kommt dann durch eine konkludente Zustimmung durch
den Auftragnehmer zustande, was als erste Handlung des
Auftragnehmers betrachtet wird, die zur Bearbeitung des Auftrags
und zur Vermittlung des COC-Zertifikats führt (grundsätzlich ist
dies die erste E-Mail oder SMS des Auftragnehmers an den bestimmten
Auftraggeber, mit Informationen bzgl. der Bezahlung des Preises und
der Lieferbedingungen des COC-Zertifikats).Aufgrund des in dieser
Art abgeschlossenen Vertrags hat der Auftragnehmer die Pflicht, das
COC-Zertifikat nach der vollen Bezahlung des Entgeltes dem
Auftragnehmer zuzusenden. Mit dem Tag der Auftragsbestätigung
beginnt auch bei dem Auftragnehmer die Frist für die Erledigung des
Auftrags.
2.5.2
Das
in Punkt 2.5.1 festgelegte gilt auch gegenüber dem Auftraggeber,
der ein ständiger Kunde ist. Die Bezahlung für die Besorgung des
COC-Zertifikats bzw. mehrerer COC-Zertifikate stellt der
Auftragnehmer dem ständigen Kunden allerdings erst nach
dessen/deren Besorgung in Rechnung, basierend auf einer zusammen
mit dem betreffenden COC-Zertifikat/den betreffenden
COC-Zertifikaten zugestellten Rechnung.
2.6 Durch das Senden eines elektronischen Auftrags
gemäß Klausel 2.1
a)
bestätigt
der Auftraggeber weiterhin, dass er sich mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auseinandersetzte und diese ohne Einschränkung
annimmt und,
b)
er erteilt
weiterhin seine Zustimmung zur Veröffentlichung und dem Empfang der
Rechnungen in einer elektronischen Form, d.h. als elektronische
Rechnung.
c)
Des
Weiteren wurde der Auftraggeber über sein Recht beraten, dass er
von dem Vertrag unter Bereitstellung eines COC-Zertifikats
zurücktreten kann.
d)
Des Weiteren
erteilt der Auftraggeber seine uneingeschränkte Zustimmung zum
Bearbeiten und dem Gebrauch seiner persönlichen Daten in
Übereinstimmung mit dem Gesetz 428/2002 Coll. Diese werden nur für
den Bedarf des Auftragnehmers sowie im Zusammenhang mit der
Bearbeitung der Bestellung des Auftraggebers
benutzt.
III. RECHTE UND PFLICHTEN DES
AUFTRAGNEHMERS
3.1 Der
Auftragnehmer hat die Pflicht:
a)
dem
Auftraggeber das COC-Zertifikat nach den im elektronischen Auftrag
eingegebenen Parametern zu liefern, es zu verpacken oder es zur
Beförderung in einer für dessen Schutz erforderlichen Art
abzufertigen,
b)
für
den Auftraggeber das COC-Zertifikat zu besorgen, das nach dem
besten Wissen und Gewissen des Auftragnehmers den auf dem Gebiet
der Staaten der Europäischen Union für die Zulassung von Fahrzeugen
für den Verkehr gültigen Vorschriften und Verordnungen
entspricht,
c)
dem
Auftraggeber den Steuerbeleg in der schriftlichen oder
elektronischen Form abzugeben,
d)
elektronische Aufträge in der Reihenfolge, in
welcher sie einkommen, ins System einzureihen und zu
erledigen,
e)
für
den Auftraggeber das COC-Zertifikat in einer möglichst kurzen Frist
zu besorgen.
f)
Sollte der Auftragnehmer über objektive Tatsachen
Kenntnis erlangen, die den Verzug mit der Bearbeitung des Auftrags
oder der Besorgung des COC-Zertifikats zur Folge haben werden oder
haben können, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen.
3.2 Der
Auftragnehmer behält sich folgende Rechte vor:
a)
die
ordnungsgemäße und rechtzeitige Bezahlung des Entgeltes durch den
Auftraggeber für die Lieferung des
COC-Zertifikats,
b)
die
technische Instandhaltung des Systems und dessen
Serviceinstandhaltung, um einen zeitweiligen Ausfall des Zugriffs
auf die Webseite www.eurococ.eu,
c)
den
Rücktritt vom Vertrag bei Nichtbezahlung des Entgeltes durch den
Auftraggeber bis zum im Voraus festgelegten
Termin,
d)
die
Ablehnung des Auftrags, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der
Eingabe des elektronischen Auftrags jedwede Verbindlichkeiten aus
dem vorausgehenden Zeitraum nicht erfüllt hat,
e)
den
Rücktritt vom Vertrag bei Unzugänglichkeit oder Nichtexistenz des
COC-Zertifikats bzw. wenn die Erledigung des Auftrags unmöglich
ist.
IV. RECHTE UND PFLICHTEN DES
AUFTRAGGEBERS
4.1 Der Auftraggeber hat die
Pflicht:
a)
im Auftrag
wahre Angaben zu machen,
b)
dem
Auftrag Dokumente beizulegen, die für dessen Bearbeitung
erforderlich sind,
c)
das
Entgelt für die Besorgung des COC-Zertifikats ordnungsgemäß,
rechtzeitig und in der vereinbarten Art zu
bezahlen,
d)
das
Entgelt für die Besorgung des COC-Zertifikats bis zum auf der
ausgestellten Rechnung festgelegten Fälligkeitstermin zu bezahlen,
falls der Auftraggeber und der Auftragnehmer diese Zahlungsart
vereinbart haben,
e)
seine Personen- und Rechnungsangaben bei deren
Änderung durch die Absendung einer E-Mail an info@eurococ.eu zu aktualisieren oder
sie direkt mittels des virtuellen, auf www.eurococ.eu,
geführten Personenkontos, zu
ändern,
f)
die
problemlose Übernahme des COC-Zertifikats sicherzustellen, vor
allem dadurch, dass der Auftraggeber in den Tagen der geplanten
Zustellung auf der für die Zustellung bestimmten Telefonnummer
erreichbar oder an der Zustellungsadresse anwesend sein wird; im
besonderen soll der Auftraggeber einen richtig und korrekt
markierten Briefkasten haben4.2 Der Auftraggeber hat das
Recht
auf Rückerstattung des bezahlten Entgeltes bei Unzugänglichkeit oder Nichtexistenz des COC-Zertifikats zum angeführten Fahrzeug bzw. wenn es unmöglich ist, den Auftrag zu erledigen. In diesem Fall wird das Entgelt dem Auftraggeber ohne unnötigen Verzug in der Höhe zurückerstattet, in dem es dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden ist.
auf Rückerstattung des bezahlten Entgeltes bei Unzugänglichkeit oder Nichtexistenz des COC-Zertifikats zum angeführten Fahrzeug bzw. wenn es unmöglich ist, den Auftrag zu erledigen. In diesem Fall wird das Entgelt dem Auftraggeber ohne unnötigen Verzug in der Höhe zurückerstattet, in dem es dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden ist.
V. REGISTRIERUNG
5.1 Die
Registrierung des Auftraggebers auf der Webseite des
Auftragnehmers ist freiwillig und erfolgt durch das Einrichten
eines Personenkontos des Auftraggebers.
5.2 Bei
der Registrierung muss der Auftraggeber mindestens seinen Vor- und
Familiennamen bzw. den Geschäftsnamen/Bezeichnung, die
E-Mail-Adresse und ein Stichwort anführen; im Bedarfsfall muss er
seine Identifikationsangaben aktualisieren.
5.3 Für
die bei der Registrierung kompletten Registrierungsangaben durch
den Auftraggeber gilt, dass der Auftragnehmer von diesen Angaben
ausgeht und dass diese Angaben dem Auftragnehmer zur Bearbeitung
von Aufträgen und für die Ausstellung von Steuerbelegen dienen,
falls der Auftraggeber dem Auftragnehmer für den konkreten Auftrag
keine andere Angaben macht.
5.4 Nach der erfolgreichen Registrierung wird dem
Auftraggeber ein virtuelles Personenkonto eingerichtet. Zur
E-Mail-Adresse des Auftraggebers werden die Zugangsdaten geschickt,
die der Auftraggeber nachfolgend mit dem Klicken auf den Link für
die Bestätigung der Registrierung zu bestätigen
hat.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Das
Entgelt für die Besorgung des COC-Zertifikats kann folgendermaßen
bezahlt werden:
a)
in Form von CardPay – Zahlung mit einer
Zahlungskarte (VISA, MasterCard, Diners Club)
b)
in Form von PayPal – mittels des elektronischen
Zahlungsdienstes (www.paypal.com)
c)
mittels einer Banküberweisung auf das auf der
Webseite veröffentlichte Konto der Gesellschaft EuroCoc, spol. s
r.o
6.2Es wird
davon ausgegangen, dass das Entgelt für die Besorgung und Lieferung
des COC-Zertifikats bezahlt wurde in dem Zeitpunkt, in dem die
ganze Summe dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde,
außer die Vertragsparteien vereinbarten schriftlich eine andere
Vorgehensweise.
6.3Der
Auftragnehmer fordert die Bezahlung des Entgeltes im Voraus an, und
zwar nach der verbindlichen Bestätigung des Auftrags durch den
Auftraggeber, wenn sich aus diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas
anderes ergibt, oder wenn die Vertragsparteien nicht etwas anderes
vereinbarten.
6.4 Der
Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mit dem Auftraggeber
andere als in diesen Geschäftsbedingungen angeführte
Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
6.5 Der
Auftragnehmer muss Umsatzsteuer zahlen. Die Inrechnungsstellung des
Entgeltes ohne Umsatzsteuer an den Auftraggeber ist nur nach der
Überprüfung der Registrierung des Auftraggebers als USt.-Zahler
möglich. Für die Ausstellung der Rechnung für die Vermittlung des
COC-Zertifikats ohne Umsatzsteuer ist es notwendig, dass der
Auftraggeber im elektronischen Auftrag seine gültige
Umsatzsteueridentifikationsnummer anführt. Führt der Auftraggeber
seine gültige UID-Nummer spätestens bei der verbindlichen
Bestätigung des elektronischen Auftrags bzw. als ein registrierter
Kunde in seinem Profil nicht an, ist der Auftragnehmer nicht
verpflichtet, eine spätere Mitteilung dieser Angabe zu
akzeptieren.
6.6 Der
Auftragnehmer akzeptiert die Bezahlung des Entgelts in Form eines
Schecks nicht
6.7 Der
Provider behält sich das Recht vor, Rabattgutscheine unter den
folgenden Bedingungen herauszugeben:
a)
Der Provider kann
folgende Arten von Gutscheinen herausgeben:
- einen individuellen Rabattgutschein für einen bestimmten Empfänger (Kunde), der abhängig von der Art des Gutscheins von dem Kunden nur ein Mal benutzt werden kann, d.h. in Verbindung mit einer Bestellung oder wiederholt für mehrere Bestellungen,
oder
- einen allgemeinen Rabattgutschein, auf dem der Empfänger nicht angegeben ist (auch durch Veröffentlichung in einer Zeitung etc.). Ein solcher Gutschein kann von dem Kunden wiederholt benutzt werden;
- einen individuellen Rabattgutschein für einen bestimmten Empfänger (Kunde), der abhängig von der Art des Gutscheins von dem Kunden nur ein Mal benutzt werden kann, d.h. in Verbindung mit einer Bestellung oder wiederholt für mehrere Bestellungen,
oder
- einen allgemeinen Rabattgutschein, auf dem der Empfänger nicht angegeben ist (auch durch Veröffentlichung in einer Zeitung etc.). Ein solcher Gutschein kann von dem Kunden wiederholt benutzt werden;
b)
Rabattgutscheine sind ein Marketinginstrument,
die von dem Provider unregelmäßig, nach eigenem Ermessen
herausgegeben werden. Der Kunde hat keinerlei Rechte auf einen
Gutschein;
c)
jeder Rabattgutschein hat einen
Identifizierungscode und ein Datum, bis wann der Rabattgutschein
gültig ist. Angegeben ist ebenfalls der Betrag (in EUR) des Werts
des Rabattgutscheins;
d)
Rabattgutscheine können nicht rückwirkend benutzt
werden, sondern nur mit einer neuen Bestellung. Sie gelten auch nur
für den Zeitpunkt, wenn die elektronische Bestellung durch Angabe
des reduzierten Betrags und des Identifizierungscodes, die beide
auf dem Rabattgutschein angegeben sind, aufgegeben
wird;
e)
Rabattgutscheine können nach deren Ablaufdatum
nicht mehr benutzt werden;
f)
Rabattgutscheine haben keinen Geldwert und falls
sie abgelaufen oder verloren gegangen sind oder gestohlen wurden
(bei einem individuellen Rabattgutschein), kann der Kunde weder
einen Austausch verlangen noch eine Entschädigung in
Geld;
g)
Es
wird davon ausgegangen, dass die Kunden die Gutscheine in gutem
Glauben benutzen. Hat der Provider den begründeten Verdacht, dass
der Gutschein unberechtigt oder im Widerspruch zu diesen
Bedingungen benutzt wurde, ist der Provider berechtigt, ab dem
Zeitpunkt des Verdachts jeden Gutschein zurückzuweisen oder zu
annullieren. Der Kunde hat gegenüber dem Provider keinen
rechtlichen Anspruch wegen einer solchen Rückweisung oder
Annullierung.
6.8 Bei
einem Zahlungsverzug durch den Kunden (versäumtes Fälligkeitsdatum
der Rechnung) hat der Anbieter Anspruch auf einen Strafzins in Höhe
von 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag, bis die
Zahlung vollständig eingegangen ist. Das gilt nicht, wenn sich die
Parteien auf eine Zahlung nach der Beschaffung der Bescheinigung
geeinigt haben. Zahlt der Auftraggeber auch nicht während der
zusätzlichen Zeiträume, die vom Auftragnehmer in einer
schriftlichen Benachrichtigung (via E-Mail oder SMS) genannt sind,
ist der Auftragnehmer nicht länger an den bestätigten Auftrag/die
bestätigten Aufträge gebunden und hat das Recht, vom Vertrag, das
COC-Zertifikat zu besorgen, zurückzutreten.
VII.
BESORGUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die
Fristen für die Erledigung des Auftrags und für die Besorgung des
COC-Zertifikats sind individuell und hängen ab vom Typ, von der
konkreten Marke des Fahrzeugs und vom Land der ersten
Zulassung.
7.2 Die
auf der Webseite www.eurococ.eu angeführte
Dauer der Besorgung der einzelnen COC-Zertifikate ist nur
informativ und hängt ab von den Bedingungen anderer
Geschäftspartner des Auftragnehmers. In Ausnahmefällen kann die
Dauer der Besorgung unterschiedlich sein.
7.3 Die
Wartedauer auf die Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber ist
in der Dauer der Besorgung nicht miteinbezogen.
7.4 Entstehen Umstände, die bei der
Vertragsschließung nicht vorhersehbar waren und die ein objektives
Hindernis darstellen, wodurch der Auftragnehmer nicht in der Lage
ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Frist für die Beschaffung einer
Übereinstimmungsbescheinigung für die Dauer eines solchen
Hindernisses zu verlängern. Während des Bestehens des Hindernisses
befindet sich der Auftragnehmer mit der Beschaffung der
Übereinstimmungsbescheinigung nicht in Verzug. Der Auftragnehmer
ist allerdings verpflichtet, den Kunden über diese Tatsache zu
informieren, sowie über die geschätzte Dauer der Beschaffung gemäß
Punkt 3.1, Buchstabe f) dieser
Geschäftsbedingungen.
7.5 Befindet sich der Auftragnehmer mit der
Beschaffung der Übereinstimmungsbescheinigung ab dem Datum der
angekündigten Lieferung mehr als 21 Tage in Verzug, hat der
Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis in Höhe von 50,- EUR zu
mindern. Gemäß Paragraf 6.7 dieser allgemeinen Bedingungen
erhält der Kunde einen Rabatt aufgrund eines
Rabattgutscheins.
7.6 Der
Auftraggeber wird über die Lieferung des COC-Zertifikats spätestens
einen Tag vor deren Zustellung via E-Mail und/oder SMS in
Übereinstimmung mit Punkt 12.1 informiert.
7.7 Sollte es der Auftraggeber unbegründet ablehnen,
das ordnungsgemäß gelieferte COC-Zertifikat abzunehmen, ist er
verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu erstatten, die diesem
beim Versuch der Zustellung bei dem Auftraggeber und bei der
retournierten Zustellung des COC-Zertifikats entstanden
sind.
7.8 Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die problemlose Übernahme des
COC-Zertifikats sicherzustellen, vor allem dadurch, dass er in den
Tagen der geplanten Zustellung auf der für die Zustellung
bestimmten Telefonnummer erreichbar oder bei der Zustelladresse
anwesend ist. Kann diese Pflicht nicht erfüllt werden, ist er
verpflichtet, den Auftragnehmer zu informieren, mit ihm einen
Ersatzzustellungstermin zu vereinbaren oder eine Ersatzperson zu
bestimmen, die die Pflicht der Übernahme des COC-Zertifikats für
den ursprünglichen Empfänger der Sendung erfüllt. Tut er dies nicht
und wird das COC-Zertifikat auf Kosten des Auftragnehmers aus dem
Grund des wiederholten Nichterreichens des Auftraggebers
retourniert, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der in Punkt
7.7dieser Geschäftsbedingungen angeführten unbegründeten Ablehnung
der Sendung. Die Lieferung der COC-Zertifikats zur Zustelladresse
stellt der Auftragnehmer sicher, die Kosten der Lieferung trägt
aber der Auftraggeber. Die Kosten für die Zustellung des
COC-Zertifikats hängen von der Art der Zustellung ab, die der
Auftraggeber wählt – entweder per Einschreiben oder durch einen
Kurier. Die Kosten werden innerhalb des letzten Schritts der
Zustimmung des elektronischen Auftrags durch den Auftraggeber
bestimmt und werden dem Auftraggeber in dieser Höhe zusammen mit
dem Entgelt in Rechnung gestellt.
VIII. STORNIERUNG DES
AUFTRAGS
8.1 Der Auftraggeber :
a)
hat das
Recht, den Auftrag ohne Angabe von Gründen jederzeit vor
Überweisung der Zahlung zu stornieren. Das bedeutet, der
Auftraggeber kann den Auftrag nicht stornieren, nachdem die Zahlung
auf das Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Diese Regelung
gilt nicht für einen regelmäßigen Auftraggeber, dessen Auftrag nach
Vereinbarung mit dem Auftragnehmer storniert wird, unter der
Bedingung, dass für den Auftragnehmer keine beträchtlichen Kosten
in diesem Zusammenhang bis zum Tag der Stornierung
entstanden;
b)
kann von
dem Vertrag wegen der Beschaffung eines COC-Zertifikats
entsprechend § 12 Paragraph 5 Abschnitt b) und c) des Gesetzes Nr.
108/2000 Coll. nicht zurücktreten (bei der Lieferung von
Dienstleistungen gilt der Preis, der von der Fluktuation auf dem
Finanzmarkt abhängt und vom Auftraggeber nicht kontrolliert werden
kann und/oder die Lieferung von Dienstleistungen, die entsprechend
der Spezifizierung des Auftraggebers gemacht wurden oder die
eindeutig personalisiert sind), außer die Parteien vereinbarten
etwas anderes. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht, den
vollen Zahlungsbetrag vom Auftraggeber zu verlangen, da dem
Auftragnehmer bereits nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit der
Beschaffung des COC-Zertifikats entstanden.
8.2 Der
Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftrag insgesamt oder
in Teilen in den folgenden Fällen abzulehnen
a) wenn
der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt, an
dem der elektronische Auftrag erteilt wurde, ausstehende
Verbindlichkeiten aus früheren Zeiten hat,
b)
wenn das
COC-Zertifikat nicht verfügbar ist, oder
c)
wenn der
festgelegte Preis durch den Zulieferer wesentlich geändert wurde.
Das gilt auch, wenn der Auftragnehmer, obwohl er den nötigen
Aufwand betrieb, der von ihm vernünftigerweise erwartet werden
kann, nicht in der Lage ist, das COC-Zertifikat an den
Auftragnehmer innerhalb des festgelegten Zeitrahmens und/oder zu
dem vereinbarten Preis bzw. für den Betrag, der auf der Webseite
www.eurococ.eu angegeben ist, zu
liefern, außer die Parteien vereinbarten etwas anderes; entsteht
eine solche Situation informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber
sofort darüber. Hat der Auftragnehmer bereits einen Teil des
Betrags oder den gesamten Betrag bezahlt, erstattet er diesen
Betrag auf dieselbe Weise zurück, wie der Auftragnehmer die Zahlung
leistete. Dies geschieht so schnell wie möglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 30 Tagen, wobei die Kosten für die
Banküberweisung immer zu Kunden Lasten gehen.
IX. HAFTUNG
9.1 Der
Auftragnehmer haftet nicht für:
a) die verspätete Zustellung des COC-Zertifikats,
verursacht durch den Zusteller
(Beförderungsgesellschaft),
b) die verspätete Zustellung des COC-Zertifikats,
verursacht durch die unrichtig angegebene Adresse des Auftraggebers
als Empfängers der Sendung,
c) die durch den Zusteller
(Beförderungsgesellschaft) verschuldete Beschädigung der
Sendung,
d) fehlerhafte, im COC-Zertifikat angeführte
Angaben, verursacht durch das fehlerhafte Ausfüllen des Auftrags
durch den Auftraggeber.
e) den Verlust der
Lieferung aufgrund einer falschen Angabe der Lieferadresse durch
den Kunden.
X. REKLAMATIONEN
10.1
Der Auftraggeber informiert den
Auftragnehmer ohne Verzögerung telefonisch oder per E-Mail über
jeden Fehler des COC-Zertifikats, aber nicht später als 24 Monate
nach der Übernahme des COC-Zertifikats. Der Auftraggeber sendet
dann das entsprechende COC-Zertifikat zusammen mit der Rechnung an
die Adresse des eingetragenen Firmensitzes des Auftragnehmers. Nach
dem Empfang des COC-Zertifikats, die der Beschwerdegrund ist, und
nach dem Anerkennen der Begründetheit des Anspruchs des
Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber
zu kontaktieren, um sich darüber zu beraten, wie die Beschwerde
gehandhabt werden soll.
10.2
Der Auftragnehmer ist nur für solche
Mängel der Übereinstimmungsbescheinigung haftbar, die durch den
Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftraggeber hat das Recht,
die Entfernung des Mangels des COC-Zertifikats durch die Lieferung
eines neuen COC-Zertifikats auf Kosten des Auftragnehmers zu
fordern. Ist der Auftragnehmer nicht fähig, das neue COC-Zertifikat
zu beschaffen, bzw. sollte die Beschaffung mit unangemessenen
Kosten verbunden sein oder wenn der Auftragnehmer das neue
COC-Zertifikat auch in der angemessenen nachträglichen Frist nicht
beschafft, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten und die Rückerstattung des bezahlten Entgeltes zu
fordern.
10.3
Bei Mängeln der
Übereinstimmungsbescheinigung gleich welcher Art, für die der Kunde
haftbar ist (z.B. wegen des falschen Ausfüllens der elektronischen
Bestellung gemäß Punkt 9.3. Buchstabe a) dieser
Geschäftsbedingungen) oder bei Mängeln der
Übereinstimmungsbescheinigung, für die der Hersteller des Fahrzeugs
selbst haftbar ist (z.B. Fehler in der VIN-Nummer des Fahrzeugs
oder ein anderer schwerer Fehler in dem Dokument, weshalb es
abgelehnt wird, die entsprechende Übereinstimmungsbescheinigung zu
beschaffen), soll der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden eine
Zusammenarbeit dahingehend anbieten, diese Mängel zu beseitigen,
vor allem soll er eine solche Zusammenarbeit anbieten, um eine
mängelfreie Übereinstimmungsbescheinigung zu beschaffen. Eine
Zusammenarbeit gemäß des vorherigen Satzes bedeutet in keinster
Weise, dass der Auftragnehmer eine Haftung für diese Mängel der
Übereinstimmungsbescheinigung übernimmt. Sollten die Parteien
nicht etwas anderes vereinbaren, trägt der Kunde die Kosten,
die durch die Beschaffung einer mängelfreien
Übereinstimmungsbescheinigung entstehen.
10.4 Entscheidet sich die
zuständige Behörde, ein COC-Zertifikat wegen der Fehler, für die
der Auftragnehmer haftet, nicht anzuerkennen, und der Auftraggeber
dokumentiert dies gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb eines
Zeitraums, der mit der obigen Klausel 10.2 übereinstimmt, durch
Übermitteln einer schriftlichen Entscheidung der zuständigen
Behörde mit dem Inhalt, dass das COC-Zertifikat und die original
Übereinstimmungsbescheinigung zurückgewiesen wird, dann ist der
Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden mit 110% der bezahlten
Vergütung zu entschädigen (sog.
110%-Geld-zurück-Garantie).
XI. DATENSCHUTZ
11.1
Nachdem
sich der Auftraggeber auf der Webseite www.eurococ.eu registriert hat, wird er zur Eingabe eines
Stichwortes aufgefordert, wobei er verpflichtet ist, dieses
Stichwort geheim zu halten, es nicht zu veröffentlichen und nicht
Dritten mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle
Aktivitäten und Aufträge, die auf seinem Konto unter Anwendung
seines Stichwortes auftreten.
11.2
Der Auftragnehmer sammelt die Personendaten des
Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen
gegenüber dem Auftraggeber, und zwar vor allem für die
Rechnungsausstellung, für das Kontaktieren des Auftraggebers im
Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrags und für die
Zustellung des COC-Zertifikats. Der Auftragnehmer haftet dafür,
dass die Personendaten des Auftraggebers nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden, vor allem nicht Dritten zugänglich gemacht werden
(außer in dem zur Zustellung des Zertifikats notwendigen
Umfang).
11.3
Der Auftragnehmer sammelt die Personendaten des Auftragsgebers in
folgendem Umfang: Vor- und Familienname bzw.
Geschäftsname/Bezeichnung, Rechnungsadresse, Zustelladresse,
E-Mail-Adresse, Kontakttelefonnummer und Kopie des
Personalausweises des Auftraggebers.
11.4
Bestätigt der Kunde im Zeitpunkt der
Registrierung sein Interesse daran, den Newsletter mit
Informationen zu aktuellen Angeboten des Auftragnehmers zu
erhalten, wird der Newsletter an die E-Mail-Adresse des
Auftraggebers gesandt. Der Auftraggeber kann sich vom Newsletter
abmelden, indem er eine E-Mail an die E-Mail-Adresse info@eurococ.eu
sendet.
11.5 Der Auftragnehmer kann
Dritten oder der Öffentlichkeit zusammenfassende statistische
Angaben über die Kunden, über Besuchsquoten, über den Umsatz und
weitere Angaben gewähren, sofern es nicht möglich ist, die
einzelnen Auftraggeber zu identifizieren.
XII. BENACHRICHTIGUNG UND
NEWSLETTER
12.1 Der
Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber über Statusänderungen
seines Auftrags. Die Benachrichtigung bzgl. des aktuellen Status
des Auftrags wird an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers (ca. 6
E-Mails) geschickt, und falls verfügbar, schickt der Auftragnehmer
auch Benachrichtigungen per SMS an die Handynummer des
Auftraggebers (ca. 3 SMS); dies betrifft vor allem die Aufforderung
zur Zahlung, Informationen zum Erhalt der Zahlung, Informationen
zum Versand des COC-Zertifikats. Der registrierte Kunde kann
jederzeit die Benachrichtigungen per E-Mail und/oder SMS
abbestellen.
12.2 Wenn
sich der Auftraggeber auf der Webseite des Auftragnehmers
registriert, kann er wählen, ob er unseren regelmäßig erscheinenden
Newsletter erhalten möchte (ca. alle 6 – 8 Wochen). Wenn der
Auftraggeber den Newsletter erhalten möchte, wird dieser an die
E-Mail-Adresse gesandt, die der Auftraggeber bei seiner
Registrierung angab. Der registrierte Kunde kann jederzeit den
Newsletter des Auftragnehmers abbestellen.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Der
Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen
einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Jede Änderung oder Ergänzung
der Geschäftsbedingungen wird mit der Veröffentlichung der
Geschäftsbedingungen auf der Webseite www.eurococ.eu in
deren vollen (aktuellen) Fassung gültig und diese geänderten oder
ergänzten Geschäftsbedingungen werden mit dem dort angeführten Tag
wirksam, aber nicht, bevor diese auf der Webseite veröffentlicht
werden.
13.2 Die
Geschäftsbedingungen gelten allerdings für die individuelle
Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in der
Fassung, die am Tage der verbindlichen Bestätigung, als der
elektronische Auftrag durch den Auftraggeber gesandt wurde, in
Kraft war, es sei denn, die beiden Vertragsparteien haben
schriftlich etwas anderes vereinbart.
13.3 Diese
Geschäftsbedingungen sind ab dem Tage von deren Veröffentlichung
auf der Webseite www.eurococ.eu
am 18.3.2013. gültig
und wirksam.





