1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
herausgegeben von: EuroCoc, spol. s. r. o., mit eingetragenem
Firmensitz im Aupark Tower, Einsteinova 24, 851 01 Bratislava,
Slowakische Republik, eingetragen im Unternehmensregister des
Bezirksgerichts Bratislava I, Abschnitt: Sro, Einlage Nr.: 46925/B,
Geschäfts-Id.-Nr.: 36 804 339, UID-Nr.: SK2022416968, E-Mail:
info@eurococ.eu, Tel.: +49 8 920 190 128
Aufsichtsbehörde: Kontrollbehörde der Slowakischen
Handelsinspektion für den Bezirk Bratislava, mit Sitz in Prievozská
32, 820 07 Bratislava, Slowakische Republik.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“)
beziehen sich auf die Beziehung zwischen EuroCoc, spol. s. r. o.,
und einem Kunden, die sich aus dem Vertrag über die Vermittlung
eines Zertifikats ergibt und aufgrund dessen sich EuroCoc, spol. s.
r. o., als Auftragnehmer (im Folgenden
„Auftragnehmer“) verpflichtet, das Zertifikat an
seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) zu
liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer das
vereinbarte Entgelt zu bezahlen (im Folgenden „Vertrag über
die Vermittlung eines Zertifikats“ oder
„Vertrag“).
1.3 Der Vertragsgegenstand des Vertrags über die
Vermittlung eines Zertifikats betrifft die Lieferung eines der
folgenden Zertifikate:
1.3.1
Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of
Conformity; COC) für ein importiertes Fahrzeug gemäß § 5 des
Gesetzes Nr. 725/2004 GBl. bzgl. der Bedingungen für
betriebsbereite Fahrzeuge im Straßenverkehr, in der aktuellen
Fassung. Die COC ist ein Dokument, das vom Hersteller herausgegeben
und mit dem bestätigt wird, dass der hergestellte Fahrzeugtyp alle
technischen Voraussetzungen erfüllt, die für die Typenzulassung in
der Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben sind oder
1.3.2 Bescheinigung als ein
Dokument, das vom Vertreter des Herstellers ausgestellt wurde und
vollständige Angaben über die Registrierung des Fahrzeugs liefert
oder
1.3.3 eine Teilbescheinigung als
Dokument, das vom Vertreter des Herstellers ausgestellt wurde und
Angaben für ein zusätzliches Zustimmungsverfahren liefert, sodass
das Fahrzeug in der Folge registriert werden kann oder
1.3.4 eine Bedienungsanleitung des
Fahrzeugs (im Folgenden alle
„Zertifikat“).
1.4 Schließen der Auftraggeber und der
Auftragnehmer keinen besonderen Vertrag über die Vermittlung eines
Zertifikats in schriftlicher Form, wird der Vertrag über die
Vermittlung eines Zertifikats mittels des elektronischen
Übermittlungssystems, das vom Auftragnehmer über die Website
www.eurococ.eu
(im Folgenden „Website“) unterhalten wird,
abgeschlossen. Dieses Übermittlungssystem wird ausführlicher in
Artikel II dieser Geschäftsbedingungen beschrieben.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
präzisieren die sich aus dem Vertrag über die Vermittlung eines
Zertifikats ergebenden Rechte und Pflichten des Auftraggebers und
des Auftragnehmers und bilden in ihrer aktuellen Fassung einen
untrennbaren Bestandteil des Vertrags über die Vermittlung eines
Zertifikats. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide
Vertragsparteien verbindlich.
1.6 Als Auftraggeber gilt eine natürliche Person,
die älter als 16 Jahre ist, oder juristische Person, die nach
eigener Autorisierung einen elektronischen Auftrag – der durch das
System der Website bearbeitet wird – für die Lieferung eines
Zertifikats abgesendet hat. Auftraggeber kann sein:
1.6.1 ein registrierter Kunde – ein Kunde, der sich
auf der Website (www.eurococ.eu) des Auftragnehmers registriert hat
und für den aufgrund der Registrierung ein persönliches Konto
eingerichtet und ihm zugeteilt wurde
1.6.2 ein nicht registrierter Kunde – jeder Kunde,
der kein registrierter Kunde ist
1.6.3 ein regelmäßiger Kunde – ein Kunde, dem
mindestens zehn Zertifikate basierend auf Aufträgen für die
Vermittlung eines Zertifikats geliefert wurden und dem der
Auftragnehmer den Status „regelmäßiger Kunde“ verliehen hat
2.1 Bei einem „elektronischen Auftrag“ handelt es
sich um ein elektronisch gesendetes Formular mit Daten zur
Identifizierung des Auftraggebers und mit der Beschreibung des
Fahrzeugs, für das ein Zertifikat besorgt werden soll. Ein solcher
Auftrag wird über das webbasierte System des Auftragnehmers (im
Folgenden „elektronischer Auftrag“) bearbeitet. Wird im letzten
Schritt der elektronische Auftrag durch den Auftraggeber anerkannt,
gilt dies als verbindliches Angebot des Auftraggebers an den
Auftragnehmer, einen Vertrag zur Vermittlung eines Zertifikats
abzuschließen.
2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Absenden des
elektronischen Auftrags, dass er mit der elektronischen Form der
Kommunikation einverstanden ist; der Auftraggeber bestätigt mit dem
Absenden vor allem, dass die Kommunikation mittels elektronischer
Post und Internet für beide Parteien gültig und verbindlich
ist.
2.3 Jeder elektronische Auftrag muss beinhalten:
a) den Vor- und Nachnamen oder den Geschäftsnamen
des Auftraggebers, seine E-Mail-Adresse, die Adresse des
Dauerwohnsitzes, des registrierten Firmensitzes oder eventuell die
Zustelladresse, falls diese mit der Adresse des Dauerwohnsitzes
oder des registrierten Firmensitzes nicht identisch ist, die
Telefonnummer, die Angaben zur Rechnung sowie bei einer
juristischen Person – USt.-Zahler – die UID-Nummer
b) Fahrzeugtyp, Fahrzeugmarke, das Land und das
Jahr der Erstzulassung, die Id.-Nummer des Fahrzeugs (Vehicle
Identification Number; im Folgenden „VIN-Nummer des
Fahrzeugs“)
c) Bedingungen für die Vermittlung und den Preis
für die Vermittlung des Zertifikats, einschl. der Kosten für die
Lieferung
d) Falls dies bzgl. einer konkreten Marke
angeführt ist, muss der elektronische Auftrag auch andere Angaben
beinhalten (Nummer der Typengenehmigung, Farbe des Fahrzeugs) bzw.
Dokumente betreffend den Auftragsgegenstand, falls Sie von dem
Aussteller des Zertifikates verlangt ist (Kopie des Typenscheins,
Kopie des Kaufvertrags, Kopie des Personalausweises des
Auftraggebers, Foto des Genehmigungsschildes)
e) die Art der Lieferung des Zertifikats
2.4 Ein elektronischer Auftrag, der nicht alle die
in Punkt 2.3 dieses Artikels angeführten Angaben beinhaltet, wird
nicht als verbindlicher Antrag auf einen Vertragsabschluss
berücksichtigt. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die Gründe mitteilen, warum dessen elektronischer
Auftrag nicht akzeptiert wurde.
2.5 Durch den elektronischen Auftrag kommt es wie
folgt zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer über die Vermittlung eines Zertifikats:
2.5.1 Ist der Auftraggeber ein registrierter oder
nicht registrierter Kunde, bearbeitet der Auftragnehmer den
elektronischen Auftrag des Kunden. Der Vertrag zur Vermittlung
eines Zertifikats wird dann durch den Auftragnehmer durch das
Akzeptieren des elektronischen Auftrags geschlossen. Dies geschieht
durch eine E-Mail des Auftragnehmers, adressiert an den
Auftraggeber mit Informationen über die Bearbeitung des
elektronischen Auftrags, durch die Bestätigung der Bezahlung des
Preises sowie der Lieferbedingungen des Zertifikats; diese E-Mail
wird dem Kunden nicht später als am nächste Arbeitstag, der dem
elektronischen Auftrag folgt, zugesandt. Die Lieferfrist für das
Zertifikat beginnt an diesem Tag, die Verpflichtung des
Auftragnehmers allerdings, das Zertifikat zu vermitteln, entsteht
für den Auftragnehmer nur, wenn der komplette Geldbetrag an den
Auftragnehmer überwiesen wurde.
2.5.2 Die in Punkt 2.5.1 angegebenen Bedingungen
gelten auch für den Auftraggeber, der ein regelmäßiger Kunde ist.
Die Zahlung für die Vermittlung eines Zertifikats oder mehrerer
Zertifikate soll durch den Auftragnehmer dem regelmäßigen Kunden
allerdings nur nach der Vermittlung des betreffenden Zertifikats in
Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung muss zusammen mit dem/den
entsprechenden Zertifikat/en an den regelmäßigen Kunden geliefert
werden.
2.6 Durch das Senden des elektronischen Auftrags
entsprechend Punkt 2.1
a) bestätigt der Auftraggeber darüber hinaus, dass
er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden
hat und diese ohne Vorbehalte akzeptiert und
b) bestätigt er, dass er zum Zweck des
Vertragsabschlusses die Bereitstellung eines Zertifikats der
elektronischen Kommunikationsform, insbesondere durch elektronische
Post (E-Mail) und Internet, wie jeweils für beide Parteien geltend
und verbindlich, akzeptiert und diesen zustimmt;
c) dass er des Weiteren seine Zustimmung dazu
erteilt, dass die Rechnungen in elektronischer Form, d. h. als
elektronische Rechnung, ausgestellt werden und er eine solche
elektronische Rechnung erhält;
d) bestätigt der Kunde (Auftraggeber), dass er
über die Verbraucherrechte gemäß Gesetz Nr. 18/2018 GBI
ordnungsgemäß informiert wurde, insbesondere dazu, dass der
Verbraucher nicht von dem Vertrag zurücktreten kann, dessen Umfang
die Bereitstellung der Dienstleistung enthält, sofern die
Bereitstellung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde;
e) dass er dem Auftragnehmer seine
uneingeschränkte Zustimmung erteilt, dass der Auftragnehmer seine
persönlichen Daten entsprechend Gesetz 18/2018 GBl. verarbeitet und
nutzt. Diese Daten werden vom Auftragnehmer nur insoweit verwendet,
als der Auftragnehmer sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung des
Auftrags des Auftragnehmers und der Vermittlung des Zertifikats
benötigt.
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
a) dem Auftraggeber das Zertifikat nach den im
elektronischen Auftrag eingegebenen Angaben zu liefern und für den
sicheren Versand zu sorgen,
b) für den Auftraggeber das Zertifikat zu
besorgen, das nach besten Wissen und Gewissen des Auftragnehmers
den Vorschriften und Verordnungen entspricht, die auf dem Gebiet
der Staaten der Europäischen Union für die Zulassung der Fahrzeuge
für den Verkehr gültig sind,
c) an den Auftraggeber spätestens zusammen mit der
teilweisen Bescheinigung ein Anschreiben zu schicken, in dem
spezielle Anweisungen und Informationen zum Verfahren für die
Registrierung eines Fahrzeugs enthalten sind,
d) dem Auftraggeber einen Steuerbeleg in
schriftlicher oder elektronischer Form zu übermitteln,
e) elektronische Aufträge in der Reihenfolge, in
der sie ankommen, ins System einzupflegen und zu bearbeiten
und
f) dem Auftraggeber das Zertifikat so schnell wie
möglich entsprechend den in Punkt
3.2 Der Auftragnehmer behält sich folgende Rechte
vor:
a) vom Auftragnehmer vor der Vermittlung des
Zertifikats die vollständige Zahlung fristgerecht zu
erhalten,
b) das System abzuschalten und das System zu
warten, was zur vorübergehenden Unerreichbarkeit der
Website www.eurococ.eu führen kann,
c) vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Auftraggeber innerhalb des vorab festgelegten Zeitraums die Zahlung
nicht leistet,
d) den Auftrag abzulehnen, wenn der Auftraggeber
zum Zeitpunkt der Eingabe des elektronischen Auftrags ausstehende
Verbindlichkeiten aus vorausgehenden Zeiträumen hat,
e) vom Vertrag zur Bereitstellung eines
Zertifikats zurückzutreten, wenn das Zertifikat nicht verfügbar ist
oder nicht existiert oder wenn es unmöglich ist, den Auftrag
auszuführen, wobei der Auftragnehmer nicht für Schäden haftet,
die dem Kunden durch die Unmöglichkeit, das Zertifikat zu erhalten,
entstanden sind.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
a) im Auftrag wahre Angaben zu machen,
b) dem Auftrag Dokumente beizulegen, die für
dessen Bearbeitung erforderlich sind,
c) das Entgelt für die Vermittlung eines
Zertifikats ordnungsgemäß, rechtzeitig und auf die vereinbarte Art
und Weise zu bezahlen,
d) das Entgelt für die Vermittlung eines
Zertifikats bis zum Fälligkeitstermin, der auf der ausgestellten
Rechnung festgelegt ist, zu bezahlen, falls der Auftraggeber und
der Auftragnehmer diese Zahlungsart vereinbart haben,
e) seine Personen- und Rechnungsangaben zu
aktualisieren, wenn sich diese Angaben ändern. Die Änderung kann
durch Senden einer E-Mail an info@eurococ.eu erfolgen oder
indem die Änderungen direkt in das persönliche virtuelle Konto
auf www.eurococ.eu eingegeben werden.
f) Außerdem hat der Auftraggeber sicherzustellen,
dass die Lieferung des Zertifikats problemlos entsprechend den in
Punkt 7.8 festgelegten Bedingungen erfolgt.
4.2 Der Auftraggeber hat das Recht auf
Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn das Zertifikat zum
angeführten Fahrzeug nicht verfügbar ist oder nicht existiert bzw.
wenn es unmöglich ist, den Auftrag auszuführen. In diesem Fall wird
das Entgelt dem Auftraggeber unverzüglich in derselben Höhe und auf
dieselbe Art zurückerstattet, wie die Zahlung durch den
Auftraggeber erfolgte.
5.1 Die Registrierung des Auftraggebers auf der
Website des Auftragnehmers ist freiwillig. Die Registrierung
erfolgt, indem der Auftragnehmer ein persönliches Konto
eröffnet.
5.2 Bei der Registrierung muss der Auftraggeber
mindestens seinen Vor- und Nachnamen bzw. den Geschäftsnamen sowie
seine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben; ändern sich diese
Angaben, muss der Auftraggeber diese Identifikationsangaben
aktualisieren.
5.3 Hat der Auftraggeber die Registrierungsdaten
komplett angegeben, kann der Auftragnehmer diese Angaben als Basis
nutzen und mit diesen Daten Aufträge und Steuerbelege bearbeiten;
dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber
informiert, dass für einen besonderen Auftrag andere Daten genutzt
werden sollen.
5.4 Nach der erfolgreichen Registrierung wird für
den Auftraggeber ein virtuelles persönliches Konto eingerichtet.
Der Auftraggeber muss die Zugangsdaten bestätigen, indem er auf den
Link in der E-Mail klickt, mit der dem Auftraggeber die
Registrierung bestätigt wird.
5.5 Wir empfehlen unseren Kunden, sich zu
registrieren, falls Sie künftig erneut eine
Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC)
beantragen möchten. Ein Konto ermöglicht es Ihnen, eine Bestellung
aufzugeben, ohne jedes Mal die vollständigen Angaben machen zu
müssen, wenn Sie ein CoC beantragen. Ihre persönlichen Angaben und
andere Einstellungen können jederzeit per E-Mail oder in der
Sektion „Angaben ändern“, nachdem Sie sich in Ihr Konto eingeloggt
haben, modifiziert werden. Möchten Sie Ihre Registrierung löschen,
so schicken Sie uns eine E-Mail an info@eurococ.eu.
6.1 Das Entgelt für die Vermittlung des Zertifikats
kann folgendermaßen bezahlt werden:
a) in Form von CardPay – Zahlung mit einer
Kreditkarte (VISA, MasterCard, Diners Club)
b) über PayPal – elektronische Zahlung
(www.paypal.com)
c) mittels Banküberweisung auf das auf der Website
veröffentlichte Konto von EuroCoc, spol. s. r. o.
6.2 Es wird davon ausgegangen, dass das Entgelt für
die Vermittlung und Lieferung des Zertifikats zu dem Zeitpunkt
bezahlt wurde, an dem der gesamte Betrag dem Konto des
Auftragnehmers gutgeschrieben wurde, außer, die Vertragsparteien
haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
6.3 Der Auftragnehmer fordert die Bezahlung des
Entgelts für die Vermittlung des Zertifikats im Voraus nach der
verbindlichen Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber,
außer, es ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder aus einer Vereinbarung der Parteien etwas anderes.
6.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
mit dem Auftraggeber andere als in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen angeführte Zahlungsbedingungen zu
vereinbaren.
6.5 Der Auftragnehmer muss Umsatzsteuer zahlen. Die
Inrechnungstellung des Entgelts ohne Umsatzsteuer an den
Auftraggeber ist nur nach Überprüfung der Registrierung des
Auftraggebers als USt.-Zahler möglich. Für die Ausstellung der
Rechnung für die Vermittlung eines Zertifikats ohne Umsatzsteuer
muss der Auftraggeber im elektronischen Auftrag eine gültige
Umsatzsteuer-ID angeben. Führt der Auftraggeber spätestens bei der
verbindlichen Bestätigung des elektronischen Auftrags bzw. als
registrierter Kunde in seinem Profil keine gültige Umsatzsteuer-ID
an, muss der Auftragnehmer eine spätere Mitteilung entsprechender
Angaben nicht akzeptieren.
6.6 Der Auftragnehmer akzeptiert keine Bezahlung
des Entgelts per Scheck.
6.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
Rabattgutscheine unter den folgenden Bedingungen
herauszugeben:
a) Der Auftragnehmer kann folgende Arten von
Gutscheinen herausgeben:
- einen individuellen Rabattgutschein für einen speziellen Empfänger (Kunden), der von dem Kunden – abhängig von der Art des Gutscheins – nur einmal genutzt werden kann, also für einen Auftrag oder wiederholt für verschiedene Aufträge oder
- einen allgemeinen Rabattgutschein, auf dem der Empfänger nicht angegeben ist (z.B. bei einer Rabattaktion, veröffentlicht als Anzeige in einer Zeitung.); einen solchen Gutschein kann der Kunde wiederholt benutzen
- einen individuellen Rabattgutschein für einen speziellen Empfänger (Kunden), der von dem Kunden – abhängig von der Art des Gutscheins – nur einmal genutzt werden kann, also für einen Auftrag oder wiederholt für verschiedene Aufträge oder
- einen allgemeinen Rabattgutschein, auf dem der Empfänger nicht angegeben ist (z.B. bei einer Rabattaktion, veröffentlicht als Anzeige in einer Zeitung.); einen solchen Gutschein kann der Kunde wiederholt benutzen
b) Rabattgutscheine sind ein Marketinginstrument
und werden vom Auftragnehmer unregelmäßig, nach eigenem Ermessen
herausgegeben. Der Kunde hat keinerlei Rechte auf einen
Gutschein
c) Jeder Rabattgutschein hat einen
Identifizierungscode und ein Datum, bis wann der Rabattgutschein
gültig ist. Angegeben ist ebenfalls der Betrag (in EUR) des Werts
des Rabattgutscheins.
d) &Rabattgutscheine können nicht rückwirkend
verwendet werden, sondern nur mit einem neuen Auftrag.
Rabattgutscheine gelten nur für den Zeitpunkt, zu dem der
elektronische Auftrag ausgefüllt wird und wenn dabei der reduzierte
Betrag und der Identifizierungscode, die beide auf dem
Rabattgutschein angegeben sind, angegeben werden.
e) Rabattgutscheine können nach deren Ablaufdatum
nicht mehr benutzt werden.
f) Rabattgutscheine haben keinen Geldwert. Falls
sie abgelaufen oder verloren gegangen sind oder gestohlen wurden
(bei einem individuellen Gutschein), kann der Kunde weder einen
Austausch verlangen noch eine Entschädigung in Geld.
g) Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die
Gutscheine nach bestem Wissen und Gewissen verwendet. Hat der
Auftragnehmer den begründeten Verdacht, dass der Gutschein
unberechtigt oder unter Bruch dieser Bedingungen benutzt wurde, ist
der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verdachts jeden
Gutschein zurückzuweisen oder zu annullieren. Der betroffene
Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer keinen rechtlichen
Anspruch wegen einer solchen Zurückweisung oder Annullierung.
6.8 Bei Zahlungsverzug des in Rechnung gestellten
Betrags durch den Auftraggeber (Fälligkeitstermin der Rechnung ist
abgelaufen), ist der Auftragnehmer berechtigt, Strafzinsen in Höhe
von 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu
verlangen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde.
Dies gilt nicht, wenn die Parteien vereinbart haben, dass der
Auftragnehmer die Rechnung erst nach Vermittlung des Zertifikats
begleichen muss. Zahlt der Auftraggeber auch nicht während dieses
zusätzlich vom Auftragnehmer mit einem schriftlichen Hinweis (via
E-Mail oder als SMS geschickt) gewährten Zeitraums, ist der
Auftragnehmer nicht mehr an den bestätigten Auftrag/an die
bestätigten Aufträge gebunden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer
das Recht, vom Auftrag über die Vermittlung eines Zertifikats
zurückzutreten.
7.1 Die Fristen für die Erledigung des Auftrags und
für die Vermittlung des Zertifikats sind individuell und hängen ab
vom Typ, von der konkreten Marke des Fahrzeugs und vom Land der
Erstzulassung.
7.2. Die auf der Website www.eurococ.eu angeführte Dauer für die
Vermittlung einzelner Zertifikate ist rein informativer Natur und
hängt ab von den Bedingungen anderer Geschäftspartner des
Auftragnehmers. In Ausnahmefällen kann die Dauer der Vermittlung
unterschiedlich sein.
7.3 Die Wartezeit für die Zahlung des Entgelts
durch den Auftraggeber ist in der Frist für die Vermittlung und
Lieferung des Zertifikats nicht miteinbezogen. Die Lieferzeit des
Zertifikats (Lieferservice durch die Post oder einen Kurier) ist in
der Frist ebenfalls nicht enthalten.
7.4 Kann der Auftragnehmer das Zertifikat innerhalb
der vereinbarten Frist nicht vermitteln oder liegen Umstände vor,
die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die ein
objektives Hindernis darstellen und den Auftragnehmer daran
hindern, das Zertifikat innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber über diesen
Umstand unverzüglich informieren. Gleichzeitig hat der
Auftragnehmer den Auftraggeber über das neue Datum, bis wann das
Zertifikat vermittelt werden kann, zu informieren; der Auftraggeber
stimmt diesem neuen Termin zu. Besorgt der Auftragnehmer das
Zertifikat ebenfalls nicht in diesem zusätzlichen, vernünftigen
Zeitraum, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Hat der
Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich bei Beginn der
Vertragsbeziehungen darüber informiert, dass er nur an einer
zeitgerechten Vermittlung des Zertifikats interessiert ist, kann
der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne einen zusätzlichen
vernünftigen Zeitraum vereinbaren zu müssen. Der Auftragnehmer
überweist dann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen
nach dem Rücktritt, den gezahlten Betrag an den Auftraggeber
zurück. Dies geschieht auf dieselbe Art, wie die Zahlung
ursprünglich geleistet wurde.
7.5 Befindet sich der Auftragnehmer mit der
Vermittlung des Zertifikats mehr als 21 Tage ab dem ursprünglich
vereinbarten Datum in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, den
Kaufpreis um 50,00 EUR zu mindern. Des Weiteren erhält der Kunde
einen Rabatt in Form eines Rabattgutscheins gemäß Punkt 6.7 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.6 Der Auftragnehmer benachrichtigt den
Auftraggeber über die Lieferung des Zertifikats per E-Mail und/oder
SMS nicht später als einen Tag vor dem Tag, an dem die Vermittlung
des Zertifikats entsprechend Punkt 12.1 erfolgt.
7.7 Der Auftragnehmer stellt die Lieferung des
Zertifikats an die Lieferadresse sicher, die Kosten für die
Lieferung trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Lieferung des
Zertifikats hängen ab von der Art der Lieferung, die der
Auftraggeber auswählt – entweder per Post oder durch einen Kurier.
Die Kosten werden im letzten Schritt der Bestätigung des
elektronischen Auftrags durch den Auftraggeber bestimmt. Die Kosten
werden dem Auftraggeber in dieser Höhe zusammen mit der Rechnung
für das Zertifikat in Rechnung gestellt.
7.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
problemlose Übernahme des Zertifikats sicherzustellen, vor allem
dadurch, dass er am Tag der geplanten Zustellung unter der von ihm
angegebenen Telefonnummer erreichbar oder an der Zustelladresse
anwesend ist. Der Auftraggeber muss über einen eindeutig und
richtig gekennzeichneten Briefkasten verfügen. Kann der
Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, ist er verpflichtet,
den Auftragnehmer darüber im Voraus zu informieren und mit ihm
einen Ersatzzustellungstermin zu vereinbaren oder eine Ersatzperson
zu bestimmen, die das Zertifikat stellvertretend für den
ursprünglichen Empfänger der Sendung entgegennimmt. Erfüllt der
Auftraggeber diese Pflicht nicht, wird das Zertifikat beim nächsten
Paketservice hinterlegt. Der Auftraggeber wird ordnungsgemäß über
diese Hinterlegung informiert und darüber, dass er das Zertifikat
bei diesem Paketservice innerhalb einer bestimmten Frist abholen
kann. Holt der Auftraggeber das Zertifikat bei diesem Paketservice
nicht ab, wird das Zertifikat auf Kosten des Auftraggebers an den
Auftragnehmer zurückgeschickt. Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, das Zertifikat erneut zu liefern.
7.9 Sollte es der Auftraggeber unbegründet
ablehnen, das ordnungsgemäß gelieferte Zertifikat anzunehmen, ist
er verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu erstatten, die
diesem durch das anschließende Zurücksenden des Zertifikats an den
Auftragnehmer entstanden sind.
8.1 Der Auftraggeber
a) hat das Recht, den Auftrag ohne Nennung eines
Grundes jederzeit vor der Bezahlung zu stornieren. Der Auftraggeber
kann daher den Auftrag nicht stornieren, wenn das Geld bereits auf
das Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Diese Bestimmung gilt
nicht bei einem regelmäßigen Kunden, dessen Auftrag nach
Vereinbarung mit dem Auftragnehmer storniert wird. Dies gilt nur,
wenn dem Auftragnehmer keine hohen Kosten in diesem Zusammenhang am
Tag der Stornierung entstanden sind.
b)kann nicht von dem Vertrag über die Vermittlung
eines Zertifikats zurücktreten, wenn die Vermittlung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor
Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Artikel § 4 Abschnitt 6 und
Artikel § 7 Abschnitt 6, Buchstabe A) des Gesetzes Nr. 102/2014 GBI
begann, außer, die Parteien vereinbaren etwas anderes. In diesem
Fall hat der Auftragnehmer das Recht, den gesamten Zahlungsbetrag
vom Auftraggeber zu verlangen, da dem Auftragnehmer bereits
beträchtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung des
Zertifikats entstanden sind.
8.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
den Auftrag in den folgenden Fällen abzulehnen oder zu
stornieren:
a) wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt des
Eingangs des elektronischen Auftrags irgendwelche Verbindlichkeiten
aus dem vorausgehenden Zeitraum nicht erfüllt hat,
b) wenn das Zertifikat nicht verfügbar ist
oder
c) wenn der Auftragnehmer trotz der notwendigen
Bemühungen, die von ihm erwartet werden können, nicht in der Lage
ist, das Zertifikat an den Auftraggeber innerhalb des vereinbarten
Zeitraums und/oder zum vereinbarten Betrag oder zu dem Preis, der
auf der Website www.eurococ.eu angegeben ist, zu liefern,
da sich der Preis, der durch den Unterlieferanten angegeben war,
erheblich geändert hat. Dies gilt nicht, wenn die Parteien etwas
anderes vereinbart haben. Tritt die obige Situation ein, informiert
der Auftragnehmer den Auftraggeber sofort darüber. Hat der
Auftraggeber die Zahlung geleistet, wird der Betrag an den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen,
auf dieselbe Art zurückgezahlt, wie die Zahlung geleistet wurde.
Die Kosten für die Banküberweisung gehen zulasten des
Auftraggebers.
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für die
Authentizität (Echtheit) des ausgestellten Zertifikats. Der
Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt und die Richtigkeit des
Zertifikats, hierfür ist die juristische Instanz (der
Fahrzeughersteller) verantwortlich, die das Zertifikat erstellt
hat.
9.2 Wenn die zuständige Behörde für das Verfahren
der EG-Typenbestimmung des individuell importierten Fahrzeugs das
ausgestellte Zertifikat aufgrund seiner Unrichtigkeit nicht
anerkennt und der Auftraggeber die Ablehnung des Zertifikats durch
Einreichung des Originals dieser Ablehnung gemeinsam mit dem
jeweiligen Zertifikat nachweist, erstattet der Auftragnehmer dem
Auftraggeber hierfür den vollständigen Preis. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden, die dem
Kunden durch die Nichtanerkennung des Zertifikats durch die
zuständige Behörde entstehen.
9.3 Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht
für:
a) die verspätete Zustellung des Zertifikats, wenn
diese durch den Zusteller (eingeschrieben oder durch einen Kurier)
verursacht wurde,
b) die verspätete Lieferung des Zertifikats, die
aufgrund der Adresse, die vom Auftraggeber falsch angegeben wurde,
entstanden ist,
c) eine Beschädigung der Lieferung, die vom
Zusteller oder durch einen Kurier verursacht wurde (eingeschrieben
oder durch einen Kurier),
d) im Zertifikat fehlerhafte Angaben, die durch
das fehlerhafte Ausfüllen des Auftrags durch den Auftraggeber
entstanden sind und
e) den Verlust der Lieferung, der aufgrund der
Adresse, die vom Auftraggeber falsch angegeben wurde, eingetreten
ist.
f) die Ablehnung der Registrierung eines Fahrzeugs
aufgrund der Nichtkonformität des Zertifikats mit den Anweisungen
durch den Auftraggeber, insbesondere der Anweisungen gemäß Artikel
3.1 c) dieser Geschäftsbedingungen.
10.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer
telefonisch (+49 8 920 190 128) oder per E-Mail (info@eurococ.eu)
unverzüglich über jegliche Mängel des Zertifikats zu informieren,
allerdings nicht später als 24 Monate, nachdem dem Auftraggeber das
Zertifikat übergeben wurde. In diesem Fall schickt der Auftraggeber
das betreffende Zertifikat zusammen mit der Rechnung an den
eingetragenen Firmensitz des Auftragnehmers. Nachdem der
Auftragnehmer das Zertifikat, das der Auftraggeber reklamiert hat,
erhalten und nachdem er den Anspruch des Auftraggebers anerkannt
hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber dazu zu
kontaktieren, wie in dieser Sache weiter vorgegangen werden soll.
Der Auftragnehmer bearbeitet die Beschwerde unverzüglich,
spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Beschwerde.
10.2 Der Auftragnehmer haftet nur für solche Mängel
des Zertifikats, die durch ihn, den Auftragnehmer, verursacht
wurden. Der Auftraggeber hat das Recht, die Beseitigung des
Mangels/der Mängel des Zertifikats durch die Lieferung eines neuen
Zertifikats auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. Ist der
Auftragnehmer nicht fähig, ein neues Zertifikat zu beschaffen bzw.
ist die Beschaffung eines neuen Zertifikats mit unangemessenen
Kosten verbunden oder kann der Auftragnehmer das neue Zertifikat
auch in einer angemessenen nachträglichen Frist nicht beschaffen,
hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die
Rückerstattung des bezahlten Entgelts zu fordern. In diesem Fall
gelten die in Punkt 4.2 aufgeführten Bedingungen
entsprechend.
10.3 Bei irgendeinem Mangel des Zertifikats, der in
der Verantwortung des Auftraggebers liegt (z. B. falsches Ausfüllen
des elektronischen Auftrags entsprechend Punkt 2.3 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder bei Mängeln des Zertifikats,
die in der Verantwortlichkeit des Herstellers des Fahrzeugs selbst
liegen (z. B. Fehler in der VIN-Nummer des Fahrzeugs oder andere
schwerwiegende Fehler in schriftlicher Form, die dazu führen
können, dass die Vermittlung des entsprechenden Zertifikats
zurückgewiesen wird), soll der Auftragnehmer nach Ersuchen des
Auftraggebers dahingehend mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten,
dass eine Verbesserung vorgenommen wird, vor allem, dass ein neues
Zertifikat ohne Mängel vermittelt wird. Die im vorherigen Satz
erwähnte Zusammenarbeit bedeutet in keiner Weise, dass der
Auftragnehmer eine Haftung für diese Mängel des Zertifikats
übernimmt. Sollten die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren,
trägt der Kunde die Kosten, die durch die Vermittlung eines
mängelfreien Zertifikats entstehen.
10.4 Erkennt die zuständige Behörde das Zertifikat
aufgrund von Mängeln, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist,
nicht an und dokumentiert der Auftraggeber dies gegenüber dem
Auftragnehmer innerhalb des Zeitraums entsprechend Punkt 10.2,
indem er eine schriftlich formulierte Entscheidung der zuständigen
Behörde bzgl. der Zurückweisung des Zertifikats und des
Originalzertifikats vorlegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
den Auftraggeber mit 100 % des bezahlten Betrags zu entschädigen
(100%-Geld-zurück-Garantie). Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht
für Schäden, die dem Kunden durch Mängel beim Zertifikat
entstehen.
10.5 Bei natürlichen Personen (Verbrauchern) wird
die Beschwerde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches und des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den
Verbraucherschutz und bei Unternehmern gemäß den maßgeblichen
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bearbeitet.
10.6 Sollte der Verbraucher
(natürliche Person) mit der Art und Weise, mit der seine Beschwerde
abgewickelt wurde, nicht zufrieden sein oder glauben, dass seine
Rechte verletzt wurden, hat der Verbraucher das Recht, einen
Vorschlag zur Einleitung einer außergerichtlichen Streitbeilegung
an eine Stelle für außergerichtliche Streitbeilegungen im Sinne des
Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die außergerichtliche
Streitbeilegung zu richten. Eine außergerichtliche Streitbeilegung
betrifft nur einen Streitfall zwischen einem Verbraucher und einem
Verkäufer mit einem Wert über EUR 20,-. Die Stelle für
außergerichtliche Streitbeilegungen ist die Slowakische
Gewerbeaufsicht oder eine andere juristische Person, die in die vom
Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführte Liste mit
Stellen für außergerichtliche Streitbeilegungen eingetragen ist.
Der Vorschlag kann vom Verbraucher der Stelle für außergerichtliche
Streitbeilegungen in Papierform, in elektronischer Form oder
mündlich im Protokoll übermittelt werden. Ausführlichere
Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf
der Website des Ministeriums unter www.economy.gov.sk
oder auf der SOI-Website unter www.soi.sk.
11.1 Bitte lesen Sie mehr zum Datenschutz in
unseren Datenschutzbestimmungen.
12.1 Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer
Benachrichtigungen über den Auftrag betreffende Statusänderungen.
Eine Benachrichtigung über den aktuellen Status des Auftrags wird
an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers geschickt (ca. sechs
E-Mails) und, falls die Handynummer verfügbar ist, schickt der
Auftragnehmer auch SMS-Benachrichtigungen an das Handy des
Auftragnehmers (ca. drei SMS-Benachrichtigungen). Dies betrifft
besonders Benachrichtigungen über den Erhalt der Zahlung und über
den Versand des Zertifikats. Der registrierte Kunde kann sich
jederzeit davon abmelden, Benachrichtigungen per E-Mail oder SMS zu
erhalten.
12.2 Wenn sich der Auftraggeber auf der Website des
Auftragnehmers registriert, kann der Auftraggeber wählen, ob er den
regelmäßig versandten Newsletter des Auftragnehmers erhalten möchte
(ca. alle sechs bis acht Wochen). Möchte der Kunde den Newsletter
erhalten, wird dieser an die E-Mail-Adresse geschickt, die der
Auftraggeber bei der Registrierung angegeben hat. Registrierte
Kunden können sich jederzeit davon abmelden, den Newsletter vom
Auftragnehmer zu erhalten.
13.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu
ergänzen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird gültig, wenn diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in deren vollen (aktuellen) Fassung auf der
Website www.eurococ.eu veröffentlicht werden. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf diese Art geändert
werden, werden mit dem dort angeführten Tag wirksam, aber nicht vor
deren Veröffentlichung auf der Website.
13.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für die individuelle Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer in dem aktuellen Wortlaut an dem Tag, an dem die
verbindliche Bestätigung des elektronischen Auftrags vom
Auftraggeber abgesandt wurde, außer, die Parteien haben schriftlich
etwas anderes vereinbart.
13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
mit dem Tag von deren Veröffentlichung auf der
Website www.eurococ.eu am 20.4.2018 in Kraft.