Autokauf von der Steuer absetzen – was ist möglich?
Kann man den Autokauf von der Steuer absetzen? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur Unternehmen, sondern auch private Autobesitzer*innen. In unserem Ratgeber, der lediglich der allgemeinen Information dient und ausdrücklich keine Steuerberatung darstellt, versuchen wir das Steuerwirrwarr in Deutschland zu klären: Welche Kfz-Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, welche Unterschiede gibt es zwischen Privatpersonen und Unternehmen – und wann müssen beim privaten Autoverkauf Steuern gezahlt werden?
Kann man den privaten Autokauf absetzen?
Die unschöne Antwort vorweg: Wer sich für einen privaten Autokauf entscheidet, kann den Kaufpreis nicht von der Steuer absetzen! Dabei spielt es zunächst auch keine Rolle, ob das neue Privatauto (alle Informationen über COC-Papiere!) für den täglichen Arbeitsweg oder sogar Dienstreisen genutzt wird. Kurzum: Den Autokauf von der Steuer abzusetzen, ist Arbeitnehmer*innen grundsätzlich nicht möglich. Nur Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler*innen können das ausschließlich betrieblich genutzte Auto in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der private Besitz eines Autos ist freiwillig, daher ist es nicht möglich, den Autokauf in der Steuererklärung anzugeben.
Welche Kosten können private Autofahrer steuerlich absetzen?
Obwohl der private Autoverkauf steuerlich nicht absetzbar ist, haben Autofahrer*innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einzelne Kosten steuerlich geltend zu machen – beispielsweise durch die Pendlerpauschale. Dadurch können Steuern gespart werden, was indirekt die Kosten für die Nutzung und den Unterhalt des Fahrzeugs senkt. Die folgenden Möglichkeiten haben Autobesitzer*innen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung für das private Auto lässt sich grundsätzlich als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben, um Steuern zu sparen. Allerdings betrifft das nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wurde für das Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen die Ausgaben differenziert werden
- Pendlerpauschale: Wer sein Auto für den Arbeitsweg nutzt, kommt in den Genuss der Pendlerpauschale. Für alle Arbeitstage und den schnellsten Weg können 30 Cent pro Kilometer (bis 2026 ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer, dann 35 Cent) angerechnet werden.
- Unfallkosten: Auch Unfallkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden, nämlich dann, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert und die Versicherung nicht zahlt, also alle Kosten vom Autobesitzer bzw. der Autobesitzerin getragen werden. Zu den Unfallkosten gehören beispielsweise die Aufwendungen für den Abschleppdienst, Anwalts- oder Gerichtskosten sowie eventuelle Folgekosten, etwa für einen Krankenhausaufenthalt
Geschäftswagen von der Steuer absetzen: Vorteile für Unternehmen
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen haben deutlich bessere Chancen und Möglichkeiten, Kfz-Kosten und sogar den Autokauf von der Steuer abzusetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Fahrzeuge auf den Betrieb zugelassen sind und geschäftlich genutzt werden. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Speditionen oder Taxiunternehmen, ist dies offensichtlich. In weniger eindeutigen Fällen kann das Finanzamt den Nachweis der betrieblichen Nutzung durch ein Fahrtenbuch verlangen.
Was ist unter dem Investitionsabzugsbetrag zu verstehen?
Unternehmen haben schon drei Jahre vor dem Autokauf die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten vom Unternehmensgewinn abzuziehen – vorausgesetzt, die private Nutzung beträgt im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr nicht mehr als 10 Prozent. Auch eine Sonderabschreibung mit bis zu 20 Prozent ist möglich, wenn besondere Voraussetzungen und Gewinngrenzen eingehalten werden.
Abschreibung über einen Zeitraum von sechs Jahren
Ein Neuwagen, der sich dank EG-Übereinstimmungsbescheinigung in ganz Europa zulassen lässt, gilt nicht als „geringwertiges Wirtschaftsgut“, sodass der Kaufpreis nicht auf einmal, sondern im Rahmen einer Abschreibung, die in der Regel auf sechs Jahre festgelegt ist, steuerlich geltend gemacht werden kann. Lediglich bei Gebrauchtfahrzeugen oder besonders hohen jährlichen Laufleistungen kann die Abschreibungsdauer unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Für neue Elektroautos ist bis Ende 2023 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung möglich.
Die laufenden Kfz-Kosten von der Steuer absetzen
Alle laufenden Kfz-Kosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn der Anteil der beruflichen Nutzung nachweislich bei über 50 Prozent liegt. Zu den Betriebsausgaben einer Kfz-Nutzung, die Unternehmen steuerlich geltend machen können, zählen vor allem die Kraftstoffkosten, Reparaturen und Wartung, aber auch die Leasingraten sowie eventuelle Unfallkosten. Die Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge lassen sich steuerlich absetzen, allerdings sind diese Ausgaben nicht vorsteuerabzugsfähig.
Muss man einen Autoverkauf versteuern?
Zuletzt bleibt die Frage, ob für einen privaten Autoverkauf Steuern zu zahlen sind. Für den Verkaufsgewinn besteht eine Einkommensteuerpflicht, wenn das Fahrzeug innerhalb eines Jahres wieder verkauft (sogenannte Spekulationsfrist) oder nicht für private Zwecke genutzt wurde. Dabei gilt jedoch eine Steuerfreigrenze von 600 Euro pro Jahr, was beim Autoverkauf allerdings schnell erreicht ist. Wer nach Ablauf der Spekulationsfrist einen alten Gebrauchtwagen verkauft, der muss den Autoverkauf nicht in der Steuererklärung angeben.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine zertifizierte Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.