VII. BESORGUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Fristen für die Erledigung des Auftrags und für die Vermittlung des Zertifikats sind individuell und hängen ab vom Typ, von der konkreten Marke des Fahrzeugs und vom Land der Erstzulassung.
7.2. Die auf der Website
www.eurococ.eu angeführte Dauer für die Vermittlung einzelner Zertifikate ist rein informativer Natur und hängt ab von den Bedingungen anderer Geschäftspartner des Auftragnehmers. In Ausnahmefällen kann die Dauer der Vermittlung unterschiedlich sein.
7.3 Die Preise und Lieferzeiten gelten nur in den offiziellen Sprachen der Website und nicht in den Sprachen, die durch automatische Web-Übersetzungsprogramme erstellt werden.
7.4 Die Wartezeit für die Zahlung des Entgelts durch den Auftraggeber ist in der Frist für die Vermittlung und Lieferung des Zertifikats nicht miteinbezogen. Die Lieferzeit des Zertifikats (Lieferservice durch die Post oder einen Kurier) ist in der Frist ebenfalls nicht enthalten.
7.5 Kann der Auftragnehmer das Zertifikat innerhalb der vereinbarten Frist nicht vermitteln oder liegen Umstände vor, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die ein objektives Hindernis darstellen und den Auftragnehmer daran hindern, das Zertifikat innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber über diesen Umstand unverzüglich informieren. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über das neue Datum, bis wann das Zertifikat vermittelt werden kann, zu informieren; der Auftraggeber stimmt diesem neuen Termin zu. Besorgt der Auftragnehmer das Zertifikat ebenfalls nicht in diesem zusätzlichen, vernünftigen Zeitraum, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich bei Beginn der Vertragsbeziehungen darüber informiert, dass er nur an einer zeitgerechten Vermittlung des Zertifikats interessiert ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne einen zusätzlichen vernünftigen Zeitraum vereinbaren zu müssen. Der Auftragnehmer überweist dann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, den gezahlten Betrag an den Auftraggeber zurück. Dies geschieht auf dieselbe Art, wie die Zahlung ursprünglich geleistet wurde.
7.6 Befindet sich der Auftragnehmer mit der Vermittlung des Zertifikats mehr als 21 Tage ab dem ursprünglich vereinbarten Datum in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis um 50,00 EUR zu mindern. Des Weiteren erhält der Kunde einen Rabatt in Form eines Rabattgutscheins gemäß Punkt 6.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.7 Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber über die Lieferung des Zertifikats per E-Mail und/oder SMS nicht später als einen Tag vor dem Tag, an dem die Vermittlung des Zertifikats entsprechend Punkt 12.1 erfolgt.
7.8 Der Auftragnehmer stellt die Lieferung des Zertifikats an die Lieferadresse sicher, die Kosten für die Lieferung trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Lieferung des Zertifikats hängen ab von der Art der Lieferung, die der Auftraggeber auswählt – entweder per Post oder durch einen Kurier. Die Kosten werden im letzten Schritt der Bestätigung des elektronischen Auftrags durch den Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden dem Auftraggeber in dieser Höhe zusammen mit der Rechnung für das Zertifikat in Rechnung gestellt.
7.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die problemlose Übernahme des Zertifikats sicherzustellen, vor allem dadurch, dass er am Tag der geplanten Zustellung unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar oder an der Zustelladresse anwesend ist. Der Auftraggeber muss über einen eindeutig und richtig gekennzeichneten Briefkasten verfügen. Kann der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer darüber im Voraus zu informieren und mit ihm einen Ersatzzustellungstermin zu vereinbaren oder eine Ersatzperson zu bestimmen, die das Zertifikat stellvertretend für den ursprünglichen Empfänger der Sendung entgegennimmt. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht, wird das Zertifikat beim nächsten Paketservice hinterlegt. Der Auftraggeber wird ordnungsgemäß über diese Hinterlegung informiert und darüber, dass er das Zertifikat bei diesem Paketservice innerhalb einer bestimmten Frist abholen kann. Holt der Auftraggeber das Zertifikat bei diesem Paketservice nicht ab, wird das Zertifikat auf Kosten des Auftraggebers an den Auftragnehmer zurückgeschickt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Zertifikat erneut zu liefern.
7.10 Sollte es der Auftraggeber unbegründet ablehnen, das ordnungsgemäß gelieferte Zertifikat anzunehmen, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu erstatten, die diesem durch das anschließende Zurücksenden des Zertifikats an den Auftragnehmer entstanden sind.