II. ELEKTRONISCHER AUFTRAG
2.1 Bei einem „elektronischen Auftrag“ handelt es sich um ein elektronisch gesendetes Formular mit Daten zur Identifizierung des Auftraggebers und mit der Beschreibung des Fahrzeugs, für das ein Zertifikat besorgt werden soll. Ein solcher Auftrag wird über das webbasierte System des Auftragnehmers (im Folgenden „elektronischer Auftrag“) bearbeitet. Wird im letzten Schritt der elektronische Auftrag durch den Auftraggeber anerkannt, gilt dies als verbindliches Angebot des Auftraggebers an den Auftragnehmer, einen Vertrag zur Vermittlung eines Zertifikats abzuschließen.
2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Absenden des elektronischen Auftrags, dass er mit der elektronischen Form der Kommunikation einverstanden ist; der Auftraggeber bestätigt mit dem Absenden vor allem, dass die Kommunikation mittels elektronischer Post und Internet für beide Parteien gültig und verbindlich ist.
2.3 Jeder elektronische Auftrag muss beinhalten:
a) den Vor- und Nachnamen oder den Geschäftsnamen des Auftraggebers, seine E-Mail-Adresse, die Adresse des Dauerwohnsitzes, des registrierten Firmensitzes oder eventuell die Zustelladresse, falls diese mit der Adresse des Dauerwohnsitzes oder des registrierten Firmensitzes nicht identisch ist, die Telefonnummer, die Angaben zur Rechnung sowie bei einer juristischen Person – USt.-Zahler – die UID-Nummer
b) Fahrzeugtyp, Fahrzeugmarke, das Land und das Jahr der Erstzulassung, die Id.-Nummer des Fahrzeugs (Vehicle Identification Number; im Folgenden „VIN-Nummer des Fahrzeugs“)
c) Bedingungen für die Vermittlung und den Preis für die Vermittlung des Zertifikats, einschl. der Kosten für die Lieferung
d) Falls dies bzgl. einer konkreten Marke angeführt ist, muss der elektronische Auftrag auch andere Angaben beinhalten (Nummer der Typengenehmigung, Farbe des Fahrzeugs) bzw. Dokumente betreffend den Auftragsgegenstand, falls Sie von dem Aussteller des Zertifikates verlangt ist (Kopie des Typenscheins, Kopie des Kaufvertrags, Kopie des Personalausweises des Auftraggebers, Foto des Genehmigungsschildes)
e) die Art der Lieferung des Zertifikats
2.4 Ein elektronischer Auftrag, der nicht alle die in Punkt 2.3 dieses Artikels angeführten Angaben beinhaltet, wird nicht als verbindlicher Antrag auf einen Vertragsabschluss berücksichtigt. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Gründe mitteilen, warum dessen elektronischer Auftrag nicht akzeptiert wurde.
2.5 Durch den elektronischen Auftrag kommt es wie folgt zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Vermittlung eines Zertifikats:
2.5.1 Ist der Auftraggeber ein registrierter oder nicht registrierter Kunde, bearbeitet der Auftragnehmer den elektronischen Auftrag des Kunden. Der Vertrag zur Vermittlung eines Zertifikats wird dann durch den Auftragnehmer durch das Akzeptieren des elektronischen Auftrags geschlossen. Dies geschieht durch eine E-Mail des Auftragnehmers, adressiert an den Auftraggeber mit Informationen über die Bearbeitung des elektronischen Auftrags, durch die Bestätigung der Bezahlung des Preises sowie der Lieferbedingungen des Zertifikats; diese E-Mail wird dem Kunden nicht später als am nächste Arbeitstag, der dem elektronischen Auftrag folgt, zugesandt. Die Lieferfrist für das Zertifikat beginnt an diesem Tag, die Verpflichtung des Auftragnehmers allerdings, das Zertifikat zu vermitteln, entsteht für den Auftragnehmer nur, wenn der komplette Geldbetrag an den Auftragnehmer überwiesen wurde.
2.5.2 Die in Punkt 2.5.1 angegebenen Bedingungen gelten auch für den Auftraggeber, der ein regelmäßiger Kunde ist. Die Zahlung für die Vermittlung eines Zertifikats oder mehrerer Zertifikate soll durch den Auftragnehmer dem regelmäßigen Kunden allerdings nur nach der Vermittlung des betreffenden Zertifikats in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung muss zusammen mit dem/den entsprechenden Zertifikat/en an den regelmäßigen Kunden geliefert werden.
2.6 Durch das Senden des elektronischen Auftrags entsprechend Punkt 2.1
a) bestätigt der Auftraggeber darüber hinaus, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese ohne Vorbehalte akzeptiert und
b) bestätigt er, dass er zum Zweck des Vertragsabschlusses die Bereitstellung eines Zertifikats der elektronischen Kommunikationsform, insbesondere durch elektronische Post (E-Mail) und Internet, wie jeweils für beide Parteien geltend und verbindlich, akzeptiert und diesen zustimmt;
c) dass er des Weiteren seine Zustimmung dazu erteilt, dass die Rechnungen in elektronischer Form, d. h. als elektronische Rechnung, ausgestellt werden und er eine solche elektronische Rechnung erhält;
d) bestätigt der Kunde (Auftraggeber), dass er über die Verbraucherrechte gemäß Gesetz Nr. 18/2018 GBI ordnungsgemäß informiert wurde, insbesondere dazu, dass der Verbraucher nicht von dem Vertrag zurücktreten kann, dessen Umfang die Bereitstellung der Dienstleistung enthält, sofern die Bereitstellung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde;
e) dass er dem Auftragnehmer seine uneingeschränkte Zustimmung erteilt, dass der Auftragnehmer seine persönlichen Daten entsprechend Gesetz 18/2018 GBl. verarbeitet und nutzt. Diese Daten werden vom Auftragnehmer nur insoweit verwendet, als der Auftragnehmer sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Auftrags des Auftragnehmers und der Vermittlung des Zertifikats benötigt.