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Fahrzeuge aus dem EU-Ausland zu importieren, wird immer beliebter. Auch EFTA Staaten wie die Schweiz oder Norwegen stehen dabei hoch im Trend. Ein Auto aus Norwegen importieren ist im Grunde genommen einfach, wenn auch etwas zeitaufwendig.

Bevor Sie ein Auto aus Norwegen importieren, müssen Sie auf einige wichtige Aspekte achten, wie zum Beispiel dem Einholen einer Freigabe beim norwegischen Zoll. Dann müssen Sie Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer auf den Wert des Fahrzeugs bezahlen. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen importieren, sollten Sie sicherstellen, dass dieser bestimmten Standards und Anforderungen erfüllt.

Ein Auto aus Norwegen importieren, so funktioniert’s:

In Norwegen:

  • Bevor Sie das Fahrzeug nach Deutschland überführen können, muss dieses vom Verkäufer erst mit dem Hinweis auf den Export abgemeldet werden. Zulassung Teil I und Teil II sowie die Originalschilder bekommt dann der Käufer.
  • Ein Kaufvertrag muss in jedem Fall abgeschlossen werden. Dieser muss spätestens beim Zoll vorgelegt werden.
  • Des Weiteren muss eine Warenverkehrsbescheinigung (Ursprungsnachweis) vom norwegischen Zoll ausgestellt werden. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist und zu einem Kaufpreis von unter 6000 Euro veräußert wurde, kann dieser auf dem Kaufvertrag angebracht werden.
  • Ab dem Tag der Abmeldung gibt es keinen Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug. Daher empfiehlt es sich, eine Tageszulassung mit Nummernschildern zur Überführung vorweisen zu können.
  • Ihr Auto aus Norwegen importieren sollte auf dem direkten Wege geschehen. Denn wenn die Einfuhr auf dem Weg nach Deutschland über Schweden oder Dänemark erfolgt, muss auch dort das Zollamt aufgesucht werden.

In Deutschland:

  • Als Erstes müssen Sie in Deutschland das Zollamt aufsuchen und die Verzollung vornehmen.
  • Die in Norwegen ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 4 Monaten nach Ausstellung und muss unbedingt im Original eingereicht werden.
  • Sobald das Auto in Deutschland angekommen ist, muss dieses Dokument innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
  • Ein Auto aus Norwegen importieren, also aus einem Nicht-EU-Land, löst eine Einfuhr- und Umsatzsteuerpflicht aus. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Die Einfuhrsteuer ist vom eingeführten Fahrzeug abhängig.

Sobald alle diese Punkte durchgeführt wurden, werden die Originalpapiere sowie Schilder eingezogen und eine Bescheinigung über den Einzug ausgehändigt. Diese werden dann zum norwegischen Zoll zurückgeschickt. Anschließend stellt der deutsche Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Übereinstimmungsbescheinigung (COC) erforderlich für den Import

Nach dem Kauf Ihres Autos müssen Sie das COC (Certificate of Conformity) einholen, das auch als Konformitätsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt ist. Dieses Dokument wird benötigt, wenn Sie Ihr Auto aus Norwegen importieren und nach Deutschland einführen. Wenn Sie kein COC haben, können Sie mithilfe von EUROCOC die COC Papiere anfordern. Wenn Sie ein Auto aus einem EU-Land nach Deutschland importieren, müssen Sie für jedes Fahrzeug die COC Papiere vorlegen. Dieser Nachweis gilt also in jedem Falle, wenn Sie ein Auto aus Norwegen importieren. Die COC Papiere werden in der Regel vom Fahrzeughersteller ausgestellt. Oft jedoch werden die COC Papiere verlegt oder bei der vorherigen Zulassungsstelle gelagert. Sie benötigen diese erforderlichen Zertifizierungen für ein Fahrzeug, um nachweisen zu können, dass dieses die EU-Normen erfüllt. Über unser einfach konzipiertes Bestellformular haben Sie die Möglichkeit, schnell und zuverlässig die erforderlichen COC Dokumente zu erhalten.

Welche Kosten fallen beim Import an?

Für Fahrzeuge, die aus einem EFTA Land stammen und nach Deutschland importiert werden sollen, fallen selbstverständlich Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer an. Sobald das Auto aus Norwegen importiert wurde und dann in Deutschland angekommen ist, in der Regel geschieht das per Schiff, können Sie oder eine von Ihnen beauftragte bzw. bevollmächtigte Person, das Zollantragsformular sowie die Zollwertanmeldung ausfüllen.

Das sollten Sie zur Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer wissen:

Bemessungsgrundlage: Für den Transport nach Deutschland und für die Verzollung sind üblicherweise die von Ihnen vorgelegten Kosten und der Kaufvertrag maßgeblich. Jedoch verfügen die Beamten über eine gewisse Erfahrung, sodass sie im Zweifel auf vergleichbare Einfuhren zurückgreifen können.

Zolltarif: Wichtig hier ist es, zwischen Personen- und Lastkraftwagen zu unterscheiden. Bei Pkw steht als Nutzungsmöglichkeit in erster Linie der Personentransport im Vordergrund. Bei Lkws entsprechend der Lastentransport.

Zollsatz Pkw: In der Regel 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert plus Transportkosten)

Zollsatz Motorrad: In der Regel liegt dieser bei 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs und ist damit etwas geringer als beim Pkw.

Zollsatz Lkw: Hier gibt es relativ viele Kriterien, die die “Einreihung in den Zolltarif” beeinflussen können. Zum Beispiel: zulässiges Gesamtgewicht, Hubraum oder Verbrennungsverfahren des Motors. Um sicherzugehen, sollten Sie hier beim Zollamt nachfragen.

Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz entspricht dem Mehrwertsteuersatz und beträgt daher 19 Prozent. Dieser wird aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes, der Zollkosten und den Transportkosten berechnet.

Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: Mit diesem Dokument weisen Sie nach, dass Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. Dies ist insbesondere bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle wichtig.