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Wenn Sie ein Auto verkaufen möchten, dann müssen Sie dies nicht zwingend in Deutschland tun: Auch ein Autoexport nach Dänemark kann sich lohnen! Sollten Sie ein Auto nach Dänemark verkaufen, ist es allerdings wichtig, die Richtlinien und Gesetze zu kennen, damit Sie nicht in Schwierigkeiten geraten. Derzeit ist es besonders beliebt, ein E-Auto nach Dänemark zu verkaufen. Wir klären auf, was Sie über den Autoverkauf ins EU-Ausland wissen sollten.

Vorteile: Auto von Deutschland nach Dänemark verkaufen

Es ist unter bestimmten Voraussetzungen von Vorteil, das eigene Auto nach Dänemark zu verkaufen. Der Grund liegt in der sogenannten „Registreringsafgift“, einer besonders hohen Zulassungssteuer in Dänemark. Die Höhe der Steuer, die auf dem Onlineportal der Dänischen Zoll- und Steuerverwaltung zu finden ist, variiert je nach Art des Fahrzeugs und dem Fahrzeugwert. Sie beträgt bis zu 150 Prozent. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob das Auto aus Deutschland importiert wurde oder schon aus Dänemark kommt.

Allerdings ist die Zulassungssteuer ein Grund, warum alte Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung in Dänemark besonders beliebt sind. Weil der Fahrzeugwert aufgrund des Alters meist gering ausfällt, ist auch die Zulassungssteuer geringer. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge aufgrund ihrer geringen Laufleistung meist gut gepflegt und technisch im perfekten Zustand.

Die gute Nachricht beim Autoverkauf innerhalb der EU: Dank des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ist der Handel mit Gebrauchtwagen grundsätzlich unkompliziert und steuerfrei – es gelten nur kleinere Voraussetzungen und Regeln, auf die wir im folgenden Ratgeber eingehen.

Autoverkauf nach Dänemark: Was ist zu beachten?

Wenn Sie ein Auto aus Deutschland nach Dänemark verkaufen, ist es wichtig, das richtige Vorgehen zu kennen, um sich nicht in (rechtliche) Schwierigkeiten zu bringen. Dabei spielen sowohl der Verkauf des Autos als auch Abmeldung, Zollgebühren und Transport nach Dänemark eine wichtige Rolle.

Wichtige Dokumente für den Autoverkauf nach Dänemark

Bei jedem Autoverkauf, egal ob in Deutschland oder Dänemark, sollten Sie einen geprüften Kaufvertrag abschließen. Entsprechende Muster und Vorlagen finden Sie im Internet. Lassen Sie sich die Ausweisdokumente des Käufers zeigen und erstellen Sie im Idealfall eine Fotokopie. Das kann der Käufer zwar verweigern, allerdings sollten Sie dann misstrauisch werden.

Sobald die Bezahlung abgeschlossen ist, müssen Sie dem Käufer die wichtigen Dokumente aushändigen. Dazu gehören neben den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) auch die Autoschlüssel, ein eventuelles Scheckheft bzw. Garantieheft und, wenn möglich und vorhanden, die sogenannten COC-Papiere. Dazu kommen wir später.

Transport: Auto nach Dänemark importieren

Im Normalfall ist der Käufer für den Autotransport von Deutschland nach Dänemark verantwortlich. Aber auch hier drohen mögliche Stolperfallen: Sie sollten das Fahrzeug vor dem Verkauf in Deutschland abmelden. Anschließend wird entweder ein Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland (auch als Exportkennzeichen, Zollkennzeichen oder Transitkennzeichen bekannt) oder ein Importkennzeichen aus Dänemark benötigt. Die Überführung mit dänischen Kurzzeit- und Händlerkennzeichen ist nicht erlaubt. Am einfachsten ist es daher, wenn das Auto auf dem Anhänger von Deutschland nach Dänemark transportiert wird.

Wichtig: Abmeldung des Autos in Deutschland!

Beim Autoverkauf innerhalb Deutschlands ist es nicht unüblich, dass der Käufer das Fahrzeug mit vorhandenen Kennzeichen abholt und sich am neuen Standort um die Ab- bzw. Ummeldung des Autos kümmert. Bei einem Autoverkauf nach Dänemark ist das nicht möglich, denn laut deutschem Gesetz (§14 Abs. 2 FZV) ist die Abmeldung von Kraftfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind, nur hierzulande möglich.

Im schlimmsten Fall, wenn der Käufer das angemeldete Fahrzeug nach Dänemark überführt, zahlen Sie bis zur endgültigen Stilllegung weiterhin Steuern. Eine Zwangsabmeldung ist möglich, aber aufwendig. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf bei einer Zulassungsbehörde in Deutschland stilllegen. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • aktuelle Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • EC-Karte oder Bargeld

Zollgebühren und Kosten: Auto nach Dänemark einführen

Sowohl Deutschland als auch Dänemark sind Teil der EU, sodass beim Autoverkauf nach Dänemark keine Zollgebühren anfallen. Wenn der Verkaufspreis des Gebrauchtwagens allerdings über 1.000 Euro liegt, ist die Anmeldung beim Zoll erforderlich. Das entsprechende Formular (0733) kann einfach an der Grenzzollstelle abgegeben werden.

In Dänemark ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Bei Neuwagen, die weniger als 6.000 Kilometer gelaufen und nicht älter als sechs Monate (es zählt die Erstzulassung) sind, muss sich der Käufer nach dem Import in Dänemark um die Versteuerung (aktuell: 25 Prozent) kümmern. Weitere Kosten fallen für die An- und Abmeldung sowie den Transport an.

Welche Bedeutung haben die COC-Papiere?

Bei den sogenannten COC-Papieren (offiziell: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) handelt es sich um wichtige Dokumente, die europaweit gültig sind. Die Papiere bescheinigen, dass das entsprechende Fahrzeug den gültigen Normen und Anforderungen entspricht und somit in der EU zugelassen werden kann. Insbesondere bei Autoverkäufen ins Ausland ist es empfehlenswert, die Dokumente mitzugeben, damit es bei der Zulassung in Dänemark keine Schwierigkeiten gibt. Falls Sie entsprechende Dokumente für Ihr Auto benötigen, hilft EUROCOC gerne weiter.