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Insbesondere bei alten Gebrauchtwagen, möglicherweise mit Unfallschaden oder ohne gültige Hauptuntersuchung, kann sich ein Autoverkauf ins Ausland lohnen. Allerdings können es die unterschiedlichen Gesetze und Zollbestimmungen erschweren, ein Auto ins Ausland zu verkaufen. EUROCOC sagt Ihnen, was Sie über den Verkauf von Fahrzeugen innerhalb der EU wissen sollten und welche gefährlichen Stolperfallen auf Sie warten.

Welche Vorteile hat es, ein Auto im Ausland zu verkaufen?

Es kann sich aus mehreren Gründen lohnen, ein Auto im EU-Ausland zu verkaufen. Der Autoverkauf ins Ausland ist empfehlenswert, wenn es sich um alte Gebrauchtwagen handelt, die hierzulande nur mit Aufwand oder gar nicht mehr verkauft werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fahrzeuge eine hohe Laufleistung haben, möglicherweise Unfallschäden aufweisen oder in Zukunft keinen TÜV mehr erhalten.

Auch ältere Dieselfahrzeuge, die hierzulande keine grüne Umweltplakette bekommen, werden gerne ins Ausland verkauft, weil die Auflagen dort lockerer sind. Ein Verkauf von Neu- und Jahreswagen ins Ausland macht in der Regel wenig Sinn, weil die Fahrzeuge dort günstiger sind als in Deutschland.

Autoverkauf ins Ausland – worauf ist zu achten?

Damit der Autoverkauf ins EU-Ausland problemlos abläuft, sind einige Grundlagen zu beachten. Wenngleich das sogenannte Außenwirtschaftsgesetz (AWG) einen freien Warenverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht, sollten Sie die besonderen Einschränkungen kennen und sich vor möglichen Risiken eines Autoverkaufs ins Ausland absichern.

Kaufvertrag: Auto im Ausland verkaufen

Genau wie beim inländischen Autoverkauf sollten Sie unbedingt an einen rechtlich sicheren Kaufvertrag denken! Im Internet finden Sie entsprechende Vordrucke, die alle notwendigen Informationen enthalten. Lassen Sie sich die Ausweispapiere des Käufers zeigen und machen Sie sich ein Foto oder eine Kopie davon. Denken Sie daran, alle wichtigen Daten und Informationen in den Kaufvertrag aufzunehmen:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer (von Käufer und Verkäufer)
  • Auto: Marke, Modellbezeichnung mit Hersteller- und Typnummer
  • bisheriges amtliches Kennzeichen
  • Fahrgestellnummer (Identifikationsnummer) des Fahrzeugs
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datum der Erstzulassung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • aktueller Kilometerstand beim Verkauf
  • Kaufpreis (in Ziffern und Worten) mit entsprechender Währung
  • Informationen zu möglichen Vorschäden und Unfallschäden
  • eventuelle Sondervereinbarungen schriftlich festhalten!

Wichtig: Abmeldung des Autos in Deutschland!

Wer sein Auto ins Ausland verkauft, muss hierzulande die Abmeldung vornehmen! Laut aktueller Gesetzgebung (§14 Abs. 2 FZV) ist es nicht möglich, das Fahrzeug nach der Überführung abzumelden. Eine nachträgliche Zwangsabmeldung ist möglich, aber kompliziert und zeitaufwendig. Im schlimmsten Fall müssen Sie weiterhin Steuern zahlen, bis das Auto offiziell abgemeldet ist.

Im Idealfall legen Sie das Auto daher schon vor dem Kauf ins Ausland still. Das können Sie ganz einfach bei der Zulassungsbehörde, indem Sie Ihre Ausweispapiere zusammen mit den beiden Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichen vorlegen. Für die Stilllegung wird eine kleine Gebühr fällig.

Kennzeichen für den Export aus Deutschland

Wenn Sie ein Auto ins Ausland verkaufen und daher aus Deutschland exportieren möchten, benötigen Sie ein spezielles Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen bzw. Exportkennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen können Sie unter Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung sowie einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die Kosten betragen mindestens 50 Euro für die Bearbeitung sowie die Anfertigung der Kennzeichen. In der Regel ist der Transport per Anhänger, um den sich meist der Käufer kümmert, die bessere Wahl.

COC-Papiere beim Autoexport: Sind die Dokumente notwendig?

In der Regel sind die sogenannten COC-Papiere beim Gebrauchtwagen nicht erforderlich, weil das Fahrzeug innerhalb Europas schon einmal zugelassen war und die notwendige EG-Typengenehmigung damit vorliegt. Allerdings ist es unter Umständen möglich, dass die COC-Papiere für die Zulassung doch einmal gebraucht werden – dann sind Sie im Vorteil, wenn Sie dem Käufer die passenden Unterlagen direkt mitgeben.

Welche Stolperfallen gibt es beim Autoverkauf im Ausland?

Sowohl beim Verkauf von Gebrauchtwagen innerhalb der EU an Privatpersonen als auch an Unternehmen drohen einige Stolperfallen. Das größte Problem ist die Bezahlung! Hier wird häufig getrickst und betrogen, mitunter sogar mit gefälschten Überweisungsschecks. Geben Sie das Auto oder die Fahrzeugpapiere niemals heraus, wenn Sie keine (tatsächliche) Gegenleistung erhalten haben.

Verhandlungen über E-Mail oder angebliche „Mittelsmänner“ sind zu vermeiden. Auch hierbei sind nicht selten Betrüger am Werk. Geben Sie keine Informationen zum Fahrzeug heraus, also keine Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen oder sonstige Dokumente, die Verbrecher für betrügerische Tätigkeiten nutzen könnten. Bei Probefahrten ist Vorsicht geboten: Lassen Sie sich vorab die Ausweisdokumente geben oder begleiten Sie den Interessenten bei der Probefahrt.

Besonderheiten beim Autoverkauf außerhalb der EU

Innerhalb der EU ist ein Fahrzeugverkauf meist unkompliziert. Schwieriger wird es, wenn Sie Ihr Auto außerhalb der EU verkaufen. In diesem Fall müssen Sie auch die Voraussetzungen für Zoll und Export beachten. Da sich der private Autoverkauf in der Regel nicht lohnt, können Sie den Autoexport über spezialisierte Händler durchführen lassen.