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Im Zusammenhang mit dem Autokauf ist häufig von sogenannten Reimporten aus dem EU-Ausland zu hören. Dabei können Autokäufer tatsächlich sparen – sogar beim Kauf eines Elektroautos! Allerdings gibt es einige Dinge und Voraussetzungen, die zu beachten sind. EUROCOC verrät Ihnen, wann sich der E-Auto Reimport lohnt und welche Stolperfallen Ihnen zum Verhängnis werden können!

E-Auto im Ausland kaufen – welche Vorteile hat das?

Der Kauf eines Elektroautos im Ausland lohnt sich vor allem aufgrund der niedrigen Preise. Im Vergleich zu Deutschland sind die Neuwagen je nach EU-Land bis zu 30 Prozent billiger. Das liegt am niedrigeren Nettopreis der Fahrzeuge. Wer ein E-Auto im Ausland kauft, bezahlt dort nur den Nettopreis und muss sich hierzulande um die Versteuerung kümmern. In Ländern mit hohen Mehrwertsteuersätzen, beispielsweise Dänemark, Portugal oder auch Finnland, sind die Nettopreise besonders niedrig, sodass sich der E-Auto Reimport aus finanzieller Sicht lohnt.

Welche Vorteile bietet ein E-Auto?

Ein E-Auto bietet im Vergleich zum herkömmlichen Verbrenner einige Vorteile. Neben der Befreiung von der Kfz-Steuer (bis 2030) gehören auch die erhöhten Ersparnisse beim Verbrauch dazu: Ein Elektroauto ist wegen der hohen Kraftstoffpreise im Unterhalt oft günstiger. Zudem können Sie aktuell noch von staatlichen Förderungen sowie Angeboten der Hersteller profitieren und beim E-Auto-Kauf sparen!

E-Auto Import: Alles, was Sie wissen müssen!

Der Import eines Elektroautos ist mitunter nicht ganz einfach, allerdings lässt sich der Vorgang mit einer guten Vorbereitung optimieren. Im Idealfall wenden Sie sich an einen speziellen Händler bzw. Dienstleister, der Sie beim Reimport eines Elektroautos unterstützen kann.

Wie funktioniert der Reimport eines E-Autos?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Elektroauto im Ausland zu kaufen. Sie können entweder direkt zum Händler gehen und dort einen Neuwagen kaufen, den Sie anschließend nach Deutschland importieren. Sie können allerdings auch einen deutschen Anbieter kontaktieren, der als Vermittler agiert und sich für Sie um den E-Auto Reimport kümmert.

E-Auto Reimport: So funktioniert die Zulassung

Die Zulassung eines importierten Elektroautos stellt keine Herausforderung dar. Sie können die Anmeldung bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen. Dabei sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen, damit die Zulassung problemlos funktioniert:

  • gültige Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Rechnung bzw. Kaufvertrag im Original
  • ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • COC-Papiere (auch EU-Typengenehmigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei Neuwagen: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke

Gibt es beim E-Auto Reimport auch Förderungen?

Die Elektromobilität wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen EU-Ländern gefördert, sowohl durch Steuervergünstigungen als auch Kaufprämien. Allerdings gelten diese Förderungen nur in dem Land, indem das Elektroauto zugelassen wird. Heißt: Die ausländischen Förderprogramme haben keine Relevanz, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden! Wenn Sie die Voraussetzungen für die deutsche Förderung erfüllen, können Sie diese in Anspruch nehmen, was bei einem Autokauf im Ausland nicht immer einfach ist.

Aufgepasst! Die häufigsten Stolperfallen beim Reimport

Der Autokauf im EU-Ausland birgt einige Gefahren und Stolperfallen, die Sie kennen sollten. Damit ein Fahrzeug als Neuwagen gilt und in Deutschland versteuert werden kann, darf es nicht mehr als 6.000 Kilometer auf dem Tacho haben und nicht älter als sechs Monate (ab Erstzulassung) sein. Auch ein Blick auf die Ausstattung kann sich beim Reimport eines Elektroautos lohnen: Fahrzeug aus dem Ausland sind möglicherweise nicht so gut ausgestattet wie Autos, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Ein vermeintliches Schnäppchen wird dann schnell zur Enttäuschung …

E-Auto Import: Denken Sie an die COC-Papiere!

Damit Sie Ihr neues Elektroauto in Deutschland zulassen können, benötigen Sie die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung, umgangssprachlich auch als COC-Papiere bezeichnet. Diese Dokumente bescheinigen Ihnen, dass das Elektroauto den Vorgaben der EU entspricht und eine Anmeldung in Deutschland daher möglich ist. Oftmals bekommen Sie diese Unterlagen direkt vom Händler, andernfalls hilft Ihnen EUROCOC schnell und unkompliziert weiter.