Auto mit ausländischen Papieren in Deutschland anmelden
Auf der Suche nach einem geeigneten Neu- oder Gebrauchtwagen ist es mittlerweile nicht unüblich, dass Autokäufer im benachbarten Ausland fündig werden. In diesem Fall stellt sich jedoch die Frage, wie sich ein EU-Fahrzeug in Deutschland zulassen lässt. Wir verraten Ihnen, welche Voraussetzungen zu beachten sind, ob spezielle Unterlagen benötigt werden und welche Kosten für die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland anfallen.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Es ist nicht kompliziert, ein Auto aus dem Ausland in Deutschland anzumelden, wenn die wichtigsten Grundregeln und Voraussetzungen beachtet werden. Die Vorlage von inländischen Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich, es reicht aus, wenn Sie die offiziellen Dokumente aus dem Ausland besitzen. Wenn Sie ein Auto mit ausländischen Papieren in Deutschland anmelden möchten, müssen Sie allerdings in Deutschland gemeldet sein und einen gültigen Aufenthaltsstatus vorweisen.
Ausländisches Auto in Deutschland zulassen – so geht’s!
Die Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Deutschland erfolgt bei der Zulassungsbehörde, häufig auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet. In den meisten Zulassungsstellen müssen Sie mittlerweile einen Termin vereinbaren, was sich in der Regel über das jeweilige Onlineportal vornehmen lässt. Dabei können Sie mitunter sogar wählen, ob es sich um eine gewöhnliche Zulassung handelt, oder ob Sie ein Auto vom Ausland nach Deutschland ummelden möchten.
Welche Unterlagen & Dokumente sind notwendig?
Sie möchten keinen Zeitverzug, Schwierigkeiten oder Probleme, wenn Sie ein ausländisches Auto in Deutschland anmelden? Dann sollten Sie sich bestmöglich vorbereiten und folgende Dokumente bzw. Unterlagen für die reibungslose Zulassung mitbringen:
- gültige Ausweisdokumente (bspw. Personalausweis)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- falls vorhanden: Exportbescheinigung
- Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (nicht erforderlich innerhalb der EU)
- bei Neuwagen: Umsatzsteuererklärung
- im Idealfall: COC-Papiere
- Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
Was kostet die Anmeldung eines ausländischen Autos?
Wenn Sie ein EU-Fahrzeug in Deutschland zulassen, entstehen Kosten, die mit den Gebühren für eine herkömmliche Zulassung vergleichbar sind. Dabei handelt es sich nicht nur um Ausgaben für die Zulassung, sondern auch für Kennzeichen, Umweltplaketten sowie eventuelle technische Prüfungen, die für eine Anmeldung notwendig sind. Zudem sollten Sie beachten, dass auch der Import nach Deutschland mit Kosten verbunden ist, wenn Sie ein Auto aus dem Ausland in Deutschland zulassen.
Gibt es Unterschiede zwischen Neu- und Gebrauchtwagen?
Bei der Zulassung eines ausländischen Autos ist es entscheidend, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Sollten Sie ein Auto im Ausland kaufen und in Deutschland anmelden, müssen Sie diesen Punkt im Auge behalten. Denn für Neuwagen, die weniger als 6.000 Kilometer gelaufen sind und deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, müssen Sie in Deutschland die Umsatzsteuer zahlen! Wenn Sie ein gebrauchtes EU-Fahrzeug in Deutschland zulassen, dann gilt diese Regelung nicht.
Wann sind die COC-Papiere erforderlich?
Die COC-Papiere, offiziell auch als EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet, sind der Nachweis darüber, dass das Fahrzeug den europäischen Anforderungen entspricht und daher für eine Zulassung in Deutschland geeignet ist. Aus diesem Grund ist es immer empfehlenswert, die passenden COC-Papiere bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland mitzubringen, auch wenn die Unterlagen bei gebrauchten EU-Fahrzeugen meist vorliegen. Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung, dann müssen die anerkannten Prüforganisationen ein Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV bzw. §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) durchführen.
Gilt die HU für ausländische Fahrzeuge in Deutschland?
Die gute Nachricht: In der Regel ist der TÜV für ausländische Fahrzeuge in Deutschland nicht mehr erforderlich, wenn es bereits einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung aus dem jeweiligen Herkunftsland des Fahrzeugs gibt. Allerdings ist die Erneuerung der Untersuchung immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur EU oder mindestens dem Europäischen Wirtschaftsraums angehört. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob eine passende EG-Typgenehmigung vorliegt.
Ein Auto mit ausländischen Papieren in Deutschland anzumelden, ist grundsätzlich nicht schwer, insbesondere dann, wenn das Herkunftsland zur EU bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Andernfalls müssen Sie sich auch über die Zollgebühren, die Versteuerung in Deutschland und den Nachweis einer passenden EG-Typengenehmigung kümmern. Die COC-Papiere sind für eine reibungslose Zulassung ohnehin empfehlenswert! Im Zweifel hilft Ihnen EUROCOC gerne weiter.
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