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Sie möchten Ihr Auto verkaufen, finden in Deutschland aber keinen Interessenten dafür? Möglicherweise werden Sie im Ausland fündig, beispielsweise in den Niederlanden. Ein Autoverkauf nach Holland bietet verschiedene Vorteile, aber auch Risiken. Damit der Autoexport in die Niederlande problemlos verläuft, haben wir die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst.

Auto von Deutschland in die Niederlande verkaufen – warum?

Es gibt verschiedene Vorteile und Argumente, warum es sich lohnt, ein Auto nach Holland zu verkaufen. In den meisten Fällen haben Sie Ihr Auto über die bekannten Online-Plattformen inseriert und es meldet sich ein Interessent aus den Niederlanden, der Ihr Fahrzeug zum gewünschten Preis kaufen möchte. Vielleicht haben Sie Ihren Gebrauchtwagen auch bewusst in Holland inseriert, um die Chancen eines Verkaufs zu erhöhen.

Wenn sich ein Käufer gefunden hat, egal ob privat oder Händler, stellt sich die Frage, wie der Autoverkauf nach Holland funktioniert. Immerhin: Das europäische Außenwirtschaftsgesetz (AWG) macht den EU-weiten Handel mit Gebrauchtwagen sehr unkompliziert – und vor allem zollfrei. Dennoch sollten Sie einige Grundregeln kennen, wenn Sie ein Auto ins EU-Ausland verkaufen.

Autoverkauf nach Holland: Die wichtigsten Grundregeln

Der Autoverkauf in die Niederlande birgt gewisse Risiken, allerdings lassen Probleme und Schwierigkeiten vorbeugen, wenn das optimale Vorgehen gewählt wird und mögliche Gefahren, beispielsweise vor Betrug, vorzeitig beseitigt werden. Auto nach Holland verkaufen – was ist zu beachten?

Autoverkauf in die Niederlande: Was wird gebraucht?

Sollten Sie Ihr Auto nach Holland verkaufen, müssen Sie zunächst den erforderlichen Papierkram erledigen. Dabei gibt es nur wenige Unterschiede zum klassischen Autoverkauf: Ein Kaufvertrag ist immer notwendig, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Im Internet können Sie Vorlagen und Muster herunterladen. Denken Sie daran, die Angaben des Käufers mit aufzunehmen und lassen Sie sich in jedem Fall ein offizielles Ausweisdokument zeigen!

Erst nach der Bezahlung händigen Sie die Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, aus, ebenso wie die Autoschlüssel, ein vorhandenes Scheckheft sowie eventuelle Garantieunterlagen. Ebenfalls ist es empfehlenswert, die sogenannten COC-Papiere zu organisieren und ebenfalls mitzugeben. Warum? Dazu kommen wir später.

Auto nach Holland exportieren – wie geht das?

Wenn die Verträge unterzeichnet und die Bezahlung abgeschlossen ist, muss das Auto nach Holland überführt werden. Der Export aus Deutschland bzw. der Autoimport in die Niederlande sind auf mehreren Wegen möglich. Sie können das Fahrzeug auf eigener Achse über die Grenze fahren, benötigen dafür jedoch ein Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland oder ein Importkennzeichen aus den Niederlanden. Das ist mit Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden. Aus diesem Grund bevorzugen die meisten Käufer bzw. Verkäufer einen Autotransport auf dem Anhänger.

Die wichtigste Voraussetzung: Abmeldung in Deutschland

Sie sollten unbedingt vermeiden, dass der Käufer das Fahrzeug mit Ihren Kennzeichen überführt und sich anschließend in den Niederlanden um die Abmeldung kümmert. Denn das ist rechtlich gar nicht möglich! Das deutsche Gesetz (§14 Abs. 2 FZV) besagt, dass die Abmeldung von Kraftfahrzeugen, die hierzulande zugelassen sind, auch nur in Deutschland möglich ist. Heißt: Der neue Besitzer ist nicht in der Lage, das Fahrzeug in seinem Heimatland abzumelden.

Im schlimmsten Fall müssen Sie weiterhin Steuern zahlen. Eine Zwangsstilllegung ist zwar möglich, aber aufwendig und zeitintensiv. Daher ist es wichtig, dass Sie vor dem Autoverkauf nach Holland eine Abmeldung bei der Zulassungsbehörde vornehmen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit, damit die Stilllegung reibungslos funktioniert:

  • gültige Ausweisdokumente (bspw. Personalausweis)
  • die beiden aktuellen Kfz-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • wahlweise EC-Karte oder Bargeld

Auto nach Holland importieren: Kosten & Zoll im Überblick

Das europäische Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erleichtert den Gebrauchtwagenhandel zwischen Deutschland und den Niederlanden. Es fallen keine Zollgebühren an. Allerdings ist eine Anmeldung beim Zoll erforderlich, wenn der Verkaufspreis über 1.000 Euro liegt. Das jedoch einfach an der Grenzzollstelle erfolgen. Eventuelle Kosten fallen für die An- und Abmeldung sowie die Autoüberführung nach Holland an.

Der Käufer muss das Fahrzeug in den Niederlanden nicht versteuern, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Dazu gehören alle Fahrzeuge, die mehr als 6.000 Kilometer gefahren sind oder deren Erstzulassung weiter als sechs Monate in der Vergangenheit liegt. Bei Neuwagen ist die Versteuerung in den Niederlanden durch den Käufer erforderlich!

COC-Papiere für den Autoverkauf nach Holland notwendig?

Vielleicht haben Sie in Zusammenhang mit einem internationalen Autoverkauf schon einmal von den COC-Papieren gehört? Dieses Dokument, offiziell als EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet, bescheinigt dem Käufer, dass das Fahrzeug den allgemeinen Anforderungen und Normen der EU entspricht und daher zugelassen werden kann. Bei einem Autoverkauf in die Niederlande ist es daher empfehlenswert, die zugehörigen Unterlagen direkt mitzuverkaufen. Noch Fragen? EUROCOC steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und hilft Ihnen auch dabei, die passenden COC-Papiere zu erhalten.