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Es kann sich lohnen, ein Auto nach Polen zu verkaufen. Allerdings sollten Sie dabei die wichtigen Voraussetzungen und Richtlinien kennen, damit Sie vor Betrügern und rechtlichen Konsequenzen geschützt sind. Es ist nicht schwierig, ein Auto nach Polen zu exportieren. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und welches Vorgehen dabei hilft, den Autoverkauf nach Polen möglichst unkompliziert über die Bühne zu bringen.

Warum lohnt es sich, ein Auto nach Polen verkaufen?

Zunächst einmal stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, warum es sich überhaupt lohnt, ein Auto nach Polen zu verkaufen. Die Antwort ist einfach: Alte Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung, die möglicherweise Schäden aufweisen oder bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Plakette mehr bekommen, sind in Deutschland nur schwer zu verkaufen.

Im Ausland allerdings, darunter auch Polen, finden sich meist noch Käufer, die Interesse an diesen Fahrzeugen haben. Der Verkaufspreis ist dann zwar nicht sehr hoch, allerdings haben Sie überhaupt die Möglichkeit, Ihr altes Auto noch zu Geld zu machen. Ein Verkauf von Neuwagen, Jahreswagen oder neuwertigen Gebrauchtwagen ist im Umkehrschluss kaum lohnend. Unser Tipp: Auch gebrauchte Fahrzeuge mit Dieselmotor sind im Ausland beliebt.

Beim Autoverkauf innerhalb der EU profitieren Sie vom Außenwirtschaftsgesetz, kurz AWG, das einen unkomplizierten und zollfreien Handel mit Gebrauchtwagen ermöglicht. Dennoch gibt es einige Regeln zu beachten, wenn Sie ein Auto nach Polen verkaufen.

Auto nach Polen verkaufen: Was ist zu beachten?

Im Grunde genommen spielt es keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchtwagen innerhalb von Deutschland oder ein Auto im EU-Ausland verkaufen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, insbesondere bei der Stilllegung des Fahrzeugs, dem Transport nach Polen sowie einer möglichen Anmeldung beim Zoll.

Autoverkauf nach Polen: Diese Dokumente werden gebraucht

Der Kaufvertrag gehört beim Autoverkauf nach Polen zur Pflicht, um sich vor Betrug zu schützen. Denken Sie unbedingt daran, alle Daten zum Käufer zu notieren und sich im Idealfall eine Kopie der Ausweisdokumente zu machen. Eine Vorlage für den Kaufvertrag ist im Internet zu finden.

Erst nach der vollständigen Bezahlung sollten Sie dem Käufer die relevanten Unterlagen überreichen. Dazu gehören nicht nur die deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II), sondern auch vorhandene Garantieunterlagen, ein Scheckheft und (falls vorhanden) die sogenannten COC-Papiere. Natürlich sind die Autoschlüssel nicht zu vergessen.

Auto nach Polen überführen – so geht’s ohne Probleme

In der Regel ist es so, dass der Käufer nach Deutschland kommt, um das Auto bei Ihnen vor Ort zu kaufen. Das bedeutet auch, dass Sie sich nicht um den Autotransport von Deutschland nach Polen kümmern müssen. Das ist auch gut so, denn hier warten die meisten Stolperfallen auf Sie! Die Überführung des Autos ist ausschließlich mit einem Exportkennzeichen aus Deutschland (auch Ausfuhrkennzeichen bzw. Zollkennzeichen genannt) oder einem Importkennzeichen aus Polen möglich.

Das ist jedoch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden, sodass wir Ihnen grundsätzlich empfehlen, das Auto auf einem Anhänger nach Polen zu exportieren. In diesem Fall sind weder Kennzeichen noch Versicherung erforderlich. Wichtig: Ein Export mit deutschen Kurzzeitkennzeichen ist nicht erlaubt.

Vor dem Verkauf: Abmeldung in Deutschland nicht vergessen!

Vor dem Autoverkauf nach Polen sollten Sie sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde um die Abmeldung bzw. Stilllegung des Fahrzeugs kümmern. Das ist wichtig, denn laut deutschem Gesetz (§14 Abs. 2 FZV) ist die Stilllegung von angemeldeten Kraftfahrzeugen ausschließlich in Deutschland möglich.

Wenn Sie Ihr angemeldetes Fahrzeug nach Polen verkaufen, müssen Sie sich möglicherweise um eine Zwangsstilllegung kümmern. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer und kostet bis zu 300 Euro. Zudem müssen Sie bis zur endgültigen Abmeldung weiterhin Steuern in Deutschland zahlen. Daher ist es immer empfehlenswert, nur ein abgemeldetes Auto nach Polen zu verkaufen. Für die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültige Ausweisdokumente (Personalausweis)
  • die beiden aktuellen Kfz-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • ca. 15 Euro (EC-Karte oder Bargeld)

Was kostet ein Autoverkauf nach Polen?

Ein Autoverkauf nach Polen ist zumindest für den Verkäufer nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da es sich um einen Gebrauchtwagenhandel innerhalb der EU handelt, ist der Vorgang grundsätzlich steuerfrei. Wenn Sie ein Auto nach Polen verkaufen, ist der Zoll zu informieren, sofern der Kaufpreis mehr als 1.000 Euro beträgt. Das kann jedoch einfach und unkompliziert am Grenzübertritt erfolgen.

Darüber hinaus ist der Auto Transport nach Polen mit Kosten verbunden, für die in der Regel der Käufer aufkommt. Er muss sich auch um eine Versteuerung in Polen kümmern, sofern es sich um einen Neuwagen handelt, der weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho hat und deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Das sollte bei den meisten Autoverkäufen nach Polen allerdings nicht der Fall sein.

Autoverkauf nach Polen: Notwendigkeit der COC-Papiere

Im Idealfall geben Sie beim Verkauf eines Autos nach Polen immer die sogenannten COC-Papiere mit, offiziell auch als EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet. Mit diesen Unterlagen, die Sie über  EUROCOC erhalten, kann der Käufer nachweisen, dass das Fahrzeug den allgemeinen Anforderungen der EU entspricht und für eine Zulassung in Polen geeignet ist.