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Wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen möchten, lohnt es sich mitunter, auch im EU-Ausland zu inserieren. In den Nachbarländern, beispielsweise in Frankreich, lassen sich Interessenten finden, die einen guten Preis für Ihr Fahrzeug bezahlen. Dank einheitlicher Gesetze und Richtlinien ist es nicht schwer, ein Auto nach Frankreich zu verkaufen. Wir verraten Ihnen, wie es geht und worauf Sie achten sollten.

Autoverkauf nach Frankreich: Das ist zu beachten

Auch wenn das europäische Außenwirtschaftsgesetz, kurz AWG, einen barrierefreien Gebrauchtwagenhandel ermöglicht, gibt es einige Grundregeln zu beachten. Wenn Sie ein Auto nach Frankreich verkaufen, sollten Sie sich bestmöglich vor Betrug und eventuellen Risiken schützen. Mit den folgenden Tipps wird der Autoverkauf nach Frankreich zum Kinderspiel.

Auto nach Frankreich verkaufen: Denken Sie an diese Papiere!

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie einen sicheren Kaufvertrag abschließen – im Idealfall zweisprachig, mindestens jedoch auf Deutsch, sofern Sie der französischen Sprache nicht mächtig sind. Unterschreiben Sie keine Verträge, deren Inhalte für Sie nicht verständlich sind! Vorlagen und Muster auf deutscher Sprache, die Sie auch für einen Autoverkauf nach Frankreich verwenden können, finden Sie im Internet.

Lassen Sie sich die Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) des Käufers zeigen und machen Sie sich im Idealfall ein Foto. Der Käufer ist jedoch berechtigt, diesen Wunsch abzulehnen! Wenn der Vertrag unterzeichnet und die Zahlung vollständig abgeschlossen ist, müssen Sie dem Käufer folgende Unterlagen aushändigen:

  • Kopie des Kaufvertrags
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • mögliche Scheck- und Garantiehefte
  • sämtliche Autoschlüssel
  • eventuell vorhandene COC-Papiere

Auto nach Frankreich überführen: Die beste Lösung

Nachdem der Papierkram für Ihren Autoverkauf nach Frankreich abgeschlossen ist, folgt die Überführung. Darum kümmert sich in der Regel der Käufer, sodass Sie hierfür nicht mehr verantwortlich sind. Dennoch sollten Sie die Grundlagen kennen: Der Autoexport nach Frankreich ist mit deutschen Kennzeichen nicht zulässig!

Sie benötigen stattdessen spezielle Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland oder Importkennzeichen aus Frankreich. Wenn Sie ein Auto nach Frankreich überführen müssen, empfehlen wir Ihnen den Transport auf dem Anhänger. In diesem Fall benötigt das Fahrzeug weder eine Zulassung noch eine Versicherung.

Auto nach Frankreich ummelden – und in Deutschland abmelden

Nach dem Verkauf sollte der Käufer das Auto nach Frankreich ummelden. Dabei gibt es allerdings eine Besonderheit: Gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §14 Abs. 2 ist es nicht möglich, die Anmeldung von Kraftfahrzeugen außerhalb Deutschlands vorzunehmen. Bedeutet: Der Käufer darf das Auto nicht mit deutschen Kennzeichen überführen, um es in seiner Heimat umzumelden. Stattdessen müssen Sie sich um die Stilllegung kümmern. Das können Sie ganze einfach bei der zuständigen Zulassungsbehörde, indem Sie Ihren Ausweis, die beiden Kfz-Kennzeichen sowie die aktuellen Fahrzeugpapiere vorlegen. Für die Abmeldung in Deutschland wird eine kleine Gebühr fällig.

Wichtiger Hinweis: Sie sollten es vermeiden, dem Käufer die Abmeldung zu überlassen. Eine Zwangsstillegung ist zwar möglich, aber aufwendig. Sie bezahlen weiterhin Steuern, bis das Fahrzeug endgültig abgemeldet ist. Sparen Sie sich diesen Ärger beim Autoverkauf nach Frankreich und kümmern Sie sich selbst um die Stilllegung.

Auto nach Frankreich verkaufen: Mehrwertsteuer, Zoll & Co.

Sollten Sie ein Fahrzeug innerhalb der EU verkaufen, also auch nach Frankreich, fallen dafür keinerlei Zollgebühren an. Offiziell ist jedoch eine Zollanmeldung erforderlich, wenn der Verkaufspreis über einer Grenze von 1.000 Euro liegt. Das kann auch mündlich am Grenzübergang erfolgen. Kosten fallen daher ausschließlich für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs sowie den Autotransport nach Frankreich an.

Eine Versteuerung in Frankreich ist nicht notwendig, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen mit mehr als 6.000 Kilometer Laufleistung handelt und wenn das Datum der Erstzulassung mehr als sechs Monate in der Vergangenheit liegt. Bei Neuwagen, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss der Käufer in Frankreich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

Wofür sind die COC-Papiere notwendig?

Wenn Sie sich für einen internationalen Autoverkauf entscheiden, sollten Sie sich im Idealfall um die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung kümmern, umgangssprachlich auch als COC-Papiere bezeichnet. Diese Dokumente bescheinigen dem Käufer, dass das Fahrzeug den gültigen Normen der EU entspricht und daher für eine Zulassung in Frankreich geeignet ist. Damit erhöhen Sie die Chancen eines Verkaufs. Gerne hilft Ihnen EUROCOC dabei, die passenden COC-Papiere für Ihr Fahrzeug zu erhalten.

Auto nach Frankreich exportieren – welche Vorteile hat das?

Sicherlich stellt sich nun die Frage, ob sich der Aufwand lohnt und welche Vorteile ein Autoverkauf nach Frankreich bietet. Die knappe Antwort: Vielleicht finden Sie ausgerechnet auf dem Automarkt in Frankreich den gesuchten Interessenten, der Ihnen den gewünschten Preis für Ihr Fahrzeug bietet, während das Fahrzeug in Deutschland schon längst zum Staubfänger geworden ist. Dann lohnt es sich, das Auto nach Frankreich zu verkaufen.